Veröffentlicht: · Aktualisiert: Fabian Klement · Wirtschaftsprüfer und Steuerberater · 8 Minuten Lesezeit
UG gründen: Kosten, Stammkapital und Ablauf 2026
Was kostet eine UG-Gründung 2026? Zwei nachvollziehbare Gebührenbeispiele, die Grenzen des Musterprotokolls und ein Überblick über Stammkapital und laufende Pflichten.
Eine einfache Einpersonen-UG mit Musterprotokoll kostet in unserem Beispiel 460,65 EUR für Notar und Handelsregister. Für eine UG mit zwei Gesellschaftern und individuellem Vertrag ergibt die zweite Modellrechnung 1.085,40 EUR. Beide Beispiele gehen von 1.000 EUR Stammkapital aus. Diese Kapitaleinzahlung, zusätzliche Beratung und die laufenden Betriebsausgaben sind gesondert zu planen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH für eine Gründung mit weniger als 25.000 EUR Stammkapital. Entscheidend ist, ob die Kapitalausstattung und die laufenden Pflichten zum Geschäftsmodell passen. Ein niedriger Betrag im Gesellschaftsvertrag allein macht den Unternehmensstart noch nicht günstig.
Sie möchten die Gründung und die anschließende Betreuung gemeinsam planen? Unter UG gründen mit Steuerberater erfahren Sie, wie wir die steuerliche Vorbereitung und den Start Ihrer Buchhaltung begleiten.
Welche Kosten entstehen bei einer UG-Gründung?
Für die Planung sollten Sie drei Bereiche getrennt betrachten:
| Bereich | Was gehört dazu? |
|---|---|
| Einmalige Gründungskosten | Notar, Register, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung, zusätzliche Beratung und Einrichtung der Buchhaltung |
| Stammkapital und weitere Finanzierung | Geld, das der Gesellschaft für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird; keine Gebühr |
| Laufende Ausgaben | Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Konto, Software, Beiträge und der eigentliche Geschäftsbetrieb |
Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie hängen unter anderem von den beurkundeten Vorgängen, dem Geschäftswert und dem Umfang des Vollzugs ab. Ein individueller Gesellschaftsvertrag kann deshalb auch bei einer UG mit wenig Stammkapital ähnlich hohe Notarkosten auslösen wie bei einer GmbH.
Musterprotokoll oder individueller Vertrag: zwei Gebührenbeispiele
Die folgenden Rechnungen veranschaulichen zwei häufige Konstellationen. Neben dem Vertrag unterscheiden sich auch die Gesellschafterzahlen. Aus der Differenz lässt sich daher kein pauschaler Mehrpreis für jeden individuellen Vertrag ableiten.
- Beispiel A: eine natürliche Person gründet eine UG mit 1.000 EUR Stammkapital, gesetzlichem Musterprotokoll und einem Geschäftsführer.
- Beispiel B: zwei natürliche Personen gründen eine UG mit insgesamt 1.000 EUR Stammkapital, individuellem Gesellschaftsvertrag und einem Geschäftsführer; Vertrag und Geschäftsführerbestellung werden gemeinsam beurkundet.
Beide Beispiele unterstellen eine Bargründung beim Notar vor Ort, ohne Vollmachten, Übersetzungen, weitere Registervorgänge oder besondere Genehmigungen. Auslagen einschließlich Dokumenten-, Porto- und Archivkosten werden vereinfachend mit jeweils 30 EUR netto angenommen. Der tatsächliche Auslagenbetrag kann abweichen.
| Kostenposition | A: Musterprotokoll, 1 Person | B: individueller Vertrag, 2 Personen |
|---|---|---|
| Beurkundung einschließlich Geschäftsführerbestellung | 60,00 EUR | 384,00 EUR |
| Vollzug, insbesondere Gesellschafterliste | im Musterprotokoll enthalten | 96,00 EUR |
| Handelsregisteranmeldung | 30,00 EUR | 62,50 EUR |
| Elektronische Strukturdaten | 15,00 EUR | 25,00 EUR |
| Betreuung gemäß Beispielumfang | kein gesonderter Ansatz | 62,50 EUR |
| Notargebühren netto | 105,00 EUR | 630,00 EUR |
| Angenommene Auslagen netto | 30,00 EUR | 30,00 EUR |
| 19 % Umsatzsteuer | 25,65 EUR | 125,40 EUR |
| Notarrechnung brutto | 160,65 EUR | 785,40 EUR |
| Registereintragung, Nr. 2100 HRegGebV | 225,00 EUR | 225,00 EUR |
| Bereitstellung, Nr. 6000 HRegGebV | 75,00 EUR | 75,00 EUR |
| Notar und Register insgesamt | 460,65 EUR | 1.085,40 EUR |
Nachgerechnet: Beispiel A ergibt (105 EUR + 30 EUR) × 1,19 + 300 EUR = 460,65 EUR. Beispiel B ergibt (630 EUR + 30 EUR) × 1,19 + 300 EUR = 1.085,40 EUR. Die Registergebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
Worauf beruhen diese Beträge?
Die Bundesnotarkammer veröffentlicht Gebührenbeispiele für die Einpersonen-UG mit Musterprotokoll und für die Mehrpersonen-GmbH mit individuellem Vertrag. Aus diesen stammen die Gebührenpositionen von 105 EUR beziehungsweise 630 EUR netto. Beispiel B überträgt die letztgenannte Konstellation auf eine UG: Die gesetzlichen Mindestgeschäftswerte für Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Registeranmeldung greifen auch bei deren geringerem Stammkapital. Maßgeblich sind § 105, § 107 und § 108 GNotKG.
Die Registersumme von 300 EUR besteht aus 225 EUR Eintragungsgebühr und einem Drittel davon für die Bereitstellung nach den Nrn. 2100 und 6000 der Anlage zur Handelsregistergebührenverordnung. Die Tabelle ist eine nachvollziehbare Modellrechnung; das beauftragte Notariat berechnet die tatsächlich anfallenden Gebühren und Auslagen.
Welche einmaligen Ausgaben sind noch nicht enthalten?
Nicht enthalten sind insbesondere eine gegebenenfalls notwendige Gewerbeanmeldung, zusätzliche anwaltliche oder steuerliche Beratung, die Eröffnungsbilanz, die Einrichtung der Buchhaltung und mögliche Kosten der Kontoeröffnung. Dafür gibt es hier keinen pauschalen Kanzleipreis: Umfang und Vergütung sind vor der Beauftragung zu klären.
Auch die Frage, wer die Gründungskosten trägt, gehört in die Planung. Das gesetzliche Musterprotokoll sieht eine Übernahme durch die Gesellschaft nur bis zu 300 EUR und höchstens bis zur Höhe ihres Stammkapitals vor. Darüber hinaus trägt der Gesellschafter die Kosten. Das ist eine Regel zur Kostenverteilung und keine Obergrenze der tatsächlichen Rechnungen. Quelle: Musterprotokoll im Existenzgründungsportal des Bundes.
Wann reicht das Musterprotokoll aus?
Das vereinfachte Verfahren ist nach § 2 Abs. 1a GmbHG für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer vorgesehen. Das gesetzliche Muster verbindet die Gründung mit der Geschäftsführerbestellung und der Gesellschafterliste. Individuelle, vom Gesetz abweichende Bestimmungen lassen sich dabei nicht frei ergänzen.
Bei mehreren Beteiligten können zusätzliche Regelungen etwa zu Anteilsübertragungen, Ausscheiden, Abfindung oder Entscheidungsrechten sinnvoll sein. Ein passender individueller Vertrag kann spätere Konflikte und Satzungsänderungen vermeiden. Die Entscheidung sollte deshalb auch die Zusammenarbeit und Entwicklung des Unternehmens berücksichtigen.
Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
Bei einer Einpersonen-UG ist ein Stammkapital von einem Euro rechtlich möglich. Vor der Registeranmeldung muss das vereinbarte Kapital aber vollständig eingezahlt sein; Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. Diese Sonderregeln stehen in § 5a GmbHG.
Das Stammkapital ist Eigenkapital der Gesellschaft und keine Gründungsgebühr. Es kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwendet werden; Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und die Zahlungsfähigkeit müssen dabei gewahrt bleiben. Es darf nicht beliebig an den Gesellschafter zurückgezahlt werden.
Die in den Beispielen genannten 1.000 EUR sind eine Rechenannahme und keine Finanzierungsempfehlung. Maßgeblich ist, welche Ausgaben bis zu den ersten verlässlichen Einnahmen fällig werden. Dazu gehören beispielsweise Software, Versicherungen, Material, Miete, Beratung und Vergütungen. Reicht das Kapital hierfür nicht, muss die weitere Finanzierung bereits beim Start geklärt sein.
Welche laufenden Kosten und Pflichten hat eine UG?
Die UG bleibt auch bei wenig Umsatz eine Kapitalgesellschaft. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt nicht. Ein Jahresbudget sollte mindestens die folgenden Positionen abdecken:
| Aufgabe oder Ausgabe | Wovon hängt der Aufwand ab? |
|---|---|
| Laufende Buchhaltung | Belegzahl, Bankkonten, Zahlungsdienste, Auslandsgeschäfte und Qualität der Vorarbeit |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen | Vermögen, Finanzierungen, Geschäftsvorfälle und notwendige Abschlussarbeiten |
| Offenlegung oder Hinterlegung | Größenklasse und gesetzliche Voraussetzungen |
| Lohnabrechnung | Beschäftigte sowie gegebenenfalls Vergütung der Geschäftsführung |
| Konto, Software und Beiträge | Gewählte Anbieter, Kammerzugehörigkeit und weitere Registerpflichten |
| Steuern und Vorauszahlungen | Gewinn, Umsatzsteuerbehandlung und weitere steuerliche Verhältnisse |
Für Buchhaltung und Abschluss lässt sich aus dem Stammkapital allein kein belastbarer Jahrespreis ableiten. Auch eine Gesellschaft ohne laufende Einnahmen kann Erklärungspflichten und Verwaltungskosten haben. Einen Überblick bieten unsere Seiten zur Buchhaltung für Gründer und zum Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft.
Wie funktioniert die gesetzliche Rücklage?
Die UG muss grundsätzlich ein Viertel ihres um den Verlustvortrag des Vorjahres geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen. Es geht um den Gewinn nach den maßgeblichen Abschlussregeln, nicht um 25 % des Umsatzes. Die Rücklage ist keine zusätzliche Steuer und kein vorgeschriebenes separates Bankkonto. Sie begrenzt die Gewinnverwendung.
Das bloße Ansparen von 25.000 EUR macht die UG nicht automatisch zur GmbH. Dafür ist eine entsprechende Kapitalerhöhung erforderlich. Grundlage ist ebenfalls § 5a Abs. 3 und 5 GmbHG.
Wie läuft die UG-Gründung ab?
1. Geschäftsmodell, Finanzierung und Rechtsform klären
Planen Sie die Ausgaben der Startphase und prüfen Sie, ob eine UG zu Haftungsrisiken, Kunden und Wachstum passt. Zur ersten Orientierung helfen unser UG-oder-GmbH-Selbsttest und der Vergleich von UG und GmbH.
2. Firma und Vertrag vorbereiten
Stimmen Sie Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Beteiligungen und Geschäftsführung ab. Entscheiden Sie, ob das Musterprotokoll ausreicht oder ein individueller Vertrag erforderlich ist.
3. Notariell gründen
Der Notar beurkundet die Gründung. Vor der Eintragung bestehen besondere Haftungsrisiken: Wer im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft handelt, kann persönlich haften. Die Grundlagen enthält § 11 GmbHG.
4. Konto eröffnen und Kapital vollständig einzahlen
Das vereinbarte Stammkapital wird auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt. Erst nach vollständiger Einzahlung darf die UG zur Eintragung angemeldet werden. Stimmen Sie die Nachweise mit dem Notariat ab.
5. Register, steuerliche Erfassung und weitere Meldungen erledigen
Mit der Handelsregistereintragung entsteht die UG als solche. Verwenden Sie die vollständige Firma mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
Die steuerliche Erfassung ist frühzeitig einzuplanen; grundsätzlich gilt für den meldepflichtigen Gründungsvorgang eine Monatsfrist. Warten Sie nicht auf einen Brief des Finanzamts. Fristbeginn und Übermittlung erläutert der Beitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Daneben sind insbesondere Gewerbeanmeldung und Transparenzregisterpflichten zu prüfen.
6. Buchhaltung und Umsatzsteuer einrichten
Ordnen Sie Belege, Konto, Rechnungsstellung und Buchführungssoftware von Beginn an. Die UG unterliegt grundsätzlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer; Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Umsatz- und Lohnsteuer kommen hinzu. Umsatzsteuervoranmeldungen sind abhängig von den konkreten Voraussetzungen abzugeben.
Auch eine UG kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Unser Kleinunternehmer-Rechner und der Artikel zu den Kleinunternehmergrenzen 2026 helfen bei der ersten Einordnung.
Wann ist eine GmbH oder Holding sinnvoller?
Die GmbH kann bei ausreichender Finanzierung, mehreren Beteiligten oder geplanten Investoren besser passen. Die laufenden steuerlichen Pflichten einer UG sind grundsätzlich ähnlich; der wesentliche Unterschied beim Einstieg liegt vor allem in Kapitalausstattung und gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln. Lesen Sie dazu GmbH gründen: Kosten und Ablauf 2026.
Eine zusätzliche Holding sollte zu konkreten Beteiligungs- oder Reinvestitionsplänen passen. Sie bringt weitere Gesellschaften und damit zusätzliche Kosten und Pflichten mit sich. Unser Holding-Selbsttest gibt eine erste Orientierung.
Unterstützung bei Ihrer UG-Gründung
Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Struktur und der steuerlichen Erfassung Ihrer UG. Für die Zeit nach der Gründung stimmen wir ab, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wie wir Sie bei der laufenden Buchhaltung und dem Jahresabschluss Ihrer UG unterstützen. So lassen sich Zuständigkeiten und die benötigten Unterlagen von Anfang an festlegen.
Für ein Erstgespräch sind Angaben zu Tätigkeit, Beteiligten, geplanter Finanzierung, Umsätzen und laufenden Kosten hilfreich. Damit lässt sich klären, welche Begleitung für Ihr Vorhaben benötigt wird.
