Jahresabschluss benötigt: Was ist der nächste Schritt?
UG und GmbH müssen grundsätzlich einen Jahresabschluss aufstellen – auch bei wenigen Buchungen oder ohne Umsätze. Bei Einzelunternehmen und freiberuflicher Tätigkeit ist zunächst zu klären, ob eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung erforderlich ist. Unser Ratgeber zu EÜR und Bilanz hilft bei dieser Einordnung.
Für Ihre Gesellschaft sammeln Sie zunächst die vorhandenen Unterlagen. Abschlussbuchungen, Bewertungen und offene Fragen klären Sie anschließend mit dem Steuerberater.
Ihr Vorbereitungsstand
14 Prüfpunkte für Ihre Abschlussunterlagen
Ein Haken bedeutet: Punkt geprüft und vorhandene Unterlagen oder offene Fragen notiert. Die Liste bestätigt keine fachliche Vollständigkeit und ersetzt keine Abschlussarbeiten. Nicht jeder Punkt trifft auf jede Gesellschaft zu.
0 von 14 Prüfpunkten geprüft.
Die Haken bleiben nur für die aktuelle Seitenansicht erhalten. Diese Checkliste speichert keine Eingaben dauerhaft und übermittelt keine Anfrage.
So bereiten Sie die Zusammenarbeit vor
- Stand benennen: Gesellschaft, Geschäftsjahr, Software und gebuchten Zeitraum festhalten.
- Lücken sichtbar machen: Fehlende Belege und Rückfragen gesammelt notieren.
- Übergabe abstimmen: Benötigte Exporte, Kanzleizugriff und sicheren Übermittlungsweg vereinbaren.
Sie müssen Ihre Buchhaltung nicht vor der ersten Anfrage selbst abschlusssicher machen. Welche Vorarbeiten Sie übernehmen und welche Arbeiten die Kanzlei ausführt, gehört zur Auftragsklärung.
Für eine 2025 gegründete Gesellschaft finden Sie ergänzend die Checkliste zum ersten Jahresabschluss. Bei Beteiligungen beachten Sie auch die Unterlagen für den Holding-Jahresabschluss.
Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen lassen
Sie buchen selbst und möchten den Abschluss Ihrer UG oder GmbH beauftragen? Nennen Sie uns Gesellschaft, Geschäftsjahr und Buchungsstand. Wir klären Leistungsumfang, benötigte Unterlagen, Vergütung und Zeitplan.
Häufige Fragen zur Jahresabschluss-Checkliste
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?
Ausgangspunkt sind Buchungsdaten, Belege, Kontoauszüge, Vorjahreswerte und Steuerunterlagen. Hinzu kommen je nach Geschäftsvorfällen offene Rechnungen, Anlagen, Bestände, Verträge sowie Angaben zu Gesellschaftern und Beschäftigten. Welche Exporte und Nachweise konkret benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.
Muss ein Jahresabschluss vom Steuerberater erstellt werden?
Eine allgemeine Pflicht, für die Erstellung einen Steuerberater zu beauftragen, besteht nicht. Die Geschäftsführung bleibt für eine ordnungsmäßige Rechnungslegung verantwortlich. Sie können die laufende Buchhaltung selbst führen und Abschlussarbeiten, Steuererklärungen und Übermittlungen im vereinbarten Umfang beauftragen.
Was unterscheidet Jahresabschluss und Steuererklärungen?
Der Jahresabschluss zeigt Vermögen, Schulden und den Erfolg des Geschäftsjahrs. Jahressteuererklärungen dienen der steuerlichen Veranlagung. E-Bilanz sowie Offenlegung oder Hinterlegung sind weitere, getrennt abzustimmende Arbeitsschritte. Deshalb sollten Leistungen und Zuständigkeiten im Angebot erkennbar sein.
Kann ich anfragen, obwohl noch Unterlagen fehlen?
Ja. Für eine erste Anfrage genügen die Eckdaten zu Gesellschaft, Geschäftsjahr und Buchungsstand. Nennen Sie fehlende Unterlagen und laufende Fristen. Die mögliche Übernahme, notwendige Vorarbeiten, Vergütung und den Zeitplan bestätigen wir nach Prüfung und Vereinbarung.
Fachliche Grundlagen
Die Checkliste ist eine Vorbereitungshilfe. Aufstellung und Offenlegung sind unterschiedliche Pflichten; welche Bestandteile und Erleichterungen gelten, hängt vom Einzelfall ab.
- § 242 HGB: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- § 264 HGB: Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft
- § 325 HGB: Offenlegung
- § 41 GmbHG: Verantwortung für die Buchführung
Fachlich verantwortlich: Fabian Klement · Wirtschaftsprüfer und Steuerberater · Stand: .