Digitaler Steuerberater · deutschlandweit

Jahresabschluss 2025 für UG & GmbH.

Sie buchen selbst – wir erstellen Ihren Jahresabschluss und die vereinbarten Steuererklärungen. Besonders passend für Dienstleistungsunternehmen, digitale Geschäftsmodelle und Holdings mit eigener Buchhaltung, etwa in Lexware Office. Persönlich begleitet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fabian Klement.

Eigene Buchhaltung behalten · Unverbindlich anfragen · Ohne Pflichttermin

Buchhaltung selbst führen

Ihre Buchhaltung bleibt bei Ihnen. Der Jahresabschluss kommt vom Steuerberater.

Sie pflegen Belege und Buchungen in Ihrer Software und behalten Ihre laufenden Zahlen im Blick. Für den Abschluss übernehmen wir die vereinbarten Daten, klären offene Punkte und erstellen Bilanz, GuV und betriebliche Jahressteuererklärungen im beauftragten Umfang. Sie müssen Ihre laufende Buchhaltung dafür nicht an die Kanzlei abgeben.

Lexware Office, sevdesk oder BuchhaltungsButler

Den Datenexport oder Kanzleizugriff stimmen wir vorab ab. Bitte nennen Sie das genaue Produkt: Lexware Office und Lexware-Desktopprogramme unterscheiden sich in Funktionen und Datenübergabe. Welche Daten und Ergänzungen benötigt werden, prüfen wir anhand Ihrer Buchhaltung.

Die laufende Erfassung allein ist noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss. Beispielsweise Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen und die Übernahme der Vorjahreswerte sind gesondert zu prüfen.

Für welche Gesellschaften passt das?

Unser Schwerpunkt liegt auf UGs und GmbHs mit Dienstleistungen oder digitalen Geschäftsmodellen: etwa Unternehmensberatung, Agenturen, Ingenieur- und Architekturbüros mit überwiegend bargeldlosen Geschäftsvorgängen. Auch Holdings und fortbestehende ruhende Gesellschaften können anfragen.

Insolvenzfälle sowie Gesellschaften mit laufender oder geplanter Liquidation gehören nicht zu diesem Angebot.

Wie die Übergabe konkret funktioniert, lesen Sie im Beitrag Lexware Office: selbst buchen und den Jahresabschluss beauftragen. Dort finden Sie eine Aufgabenübersicht und Hinweise zu den Abschlussunterlagen.

Für das nächste Geschäftsjahr vereinbaren wir bei Bedarf auch eine Begleitung Ihrer selbst geführten Buchhaltung.

Was zum Abschlussauftrag gehören kann

Sie erhalten ein Angebot mit klarer Aufgabenverteilung. Folgende Leistungen stimmen wir passend zu Ihrer Gesellschaft ab:

Jahresabschluss 2025

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erforderliche Abschlussbuchungen und gegebenenfalls Anhang oder Angaben unter der Bilanz.

Betriebliche Steuererklärungen

Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung, soweit erforderlich und beauftragt, sowie die zu übermittelnde E-Bilanz.

Offenlegung oder Hinterlegung

Einreichung beim Unternehmensregister nach Ihrer Freigabe. Welche Erleichterungen zulässig sind, hängt von Größe und Tätigkeit Ihrer Gesellschaft ab.

Offene Punkte gemeinsam klären

Abstimmung von Vorjahreswerten, offenen Posten oder Gesellschafterdarlehen. Notwendige Nacharbeiten und zusätzliche Leistungen vereinbaren wir vorab.

Kosten vorab einordnen

Was könnte Ihr Jahresabschluss kosten?

Starten Sie mit einem passenden Beispiel oder wenigen Unternehmenszahlen. Unser Rechner zeigt die berechneten Gebühren für Bilanz und GuV, Anhang oder Angaben unter der Bilanz sowie ausgewählte Jahressteuererklärungen getrennt an. Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Jahresabschluss-Kosten berechnen →

Unverbindliche Orientierung für die berechneten Leistungen. E-Bilanz und Hinterlegung oder Offenlegung vereinbaren wir gesondert pauschal; hierfür nennt der Rechner keine Preise. Auslagen, externe Gebühren und zusätzliche Arbeiten sind nicht eingerechnet.

In vier Schritten zum Jahresabschluss

  1. 01 · Anfrage und Einordnung

    Gesellschaft, Buchungsstand und Frist

    Sie senden die Eckdaten über das Anfrageformular oder per E-Mail. Ein Gesprächstermin ist freiwillig. Bei einer Aufforderung prüfen wir, welche Pflicht und Frist betroffen ist und ob wir übernehmen können.

  2. 02 · Angebot und Unterlagen

    Umfang und Festpreis vereinbaren

    Wir stimmen Auftrag, Vergütung, sichere Datenübergabe und einen möglichen Zeitplan ab. Fehlende Unterlagen und Nacharbeiten werden dabei berücksichtigt.

  3. 03 · Bearbeitung und Rückfragen

    Abschluss und Erklärungen erstellen

    Wir arbeiten auf Ihrer Buchhaltung auf, bündeln Rückfragen und erstellen die vereinbarten Unterlagen. Besonderheiten besprechen wir persönlich mit Ihnen.

  4. 04 · Freigabe und Übermittlung

    Prüfen, freigeben, einreichen

    Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die beauftragten elektronischen Übermittlungen. Die Bestätigungen und Ihre Abschlussunterlagen erhalten Sie digital.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anfrage reichen zunächst die Eckdaten. Für die Erstellung kommen je nach Fall hinzu:

  • Buchungsdaten mit Kontenblättern, Summen- und Saldenliste sowie digitalen Belegen.
  • Vorjahresabschluss und Eröffnungswerte beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei einer Neugründung.
  • Bank- und Darlehensstände, offene Kunden- und Lieferantenrechnungen und Anlagenverzeichnis.
  • Relevante Verträge, etwa zu Beteiligungen oder Gesellschafterdarlehen, und Gesellschaftsbeschlüsse.
  • Steuerbescheide sowie vorliegende Schreiben von Finanzamt oder Bundesamt für Justiz.

Fehlende Unterlagen schließen eine Anfrage nicht aus. Den sicheren Übermittlungsweg und notwendige Ergänzungen stimmen wir nach der ersten Einordnung mit Ihnen ab.

Jahresabschluss 2025: Welche Frist ist gemeint?

Aufstellung, Steuererklärungen und Offenlegung sind unterschiedliche Pflichten. Die folgenden Termine beziehen sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Ein abweichendes Geschäftsjahr oder eine individuell gesetzte Frist ist gesondert zu prüfen.

Aufstellung

Grundsätzlich bis 31. März 2026. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften dürfen bis 30. Juni 2026 aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Eine spätere Steuererklärungsfrist verschiebt diese Aufstellungsfrist nicht.

Steuererklärungen

Regulär ohne steuerliche Beratung: 31. Juli 2026. Bei Erstellung durch einen Steuerberater grundsätzlich bis 1. März 2027. Eine konkrete Aufforderung des Finanzamts kann eine andere Frist vorgeben und muss gesondert geprüft werden.

Offenlegung

Für den Stichtag 31. Dezember 2025 grundsätzlich bis 31. Dezember 2026: Der Abschluss muss beim Unternehmensregister eingereicht sein. Auch ruhende oder umsatzlose Gesellschaften bleiben grundsätzlich verpflichtet.

Ein Schreiben liegt bereits vor? Nennen Sie bitte Behörde, Datum und Frist. Eine Aufforderung des Finanzamts und eine Androhung des Bundesamts für Justiz erfordern unterschiedliche Schritte. Die Anfrage oder neue Beauftragung verlängert eine individuell gesetzte Frist nicht automatisch.

Jahresabschlussauftrag konkret anfragen

Lassen Sie uns Ihren Abschluss 2025 einordnen.

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihrer UG oder GmbH. Wir prüfen die Übernahmemöglichkeit und klären Rückfragen, Unterlagen und ein individuelles Festpreis-Angebot per E-Mail. Ein Gesprächstermin ist freiwillig.

Unverbindlich · Ungefähre Angaben genügen · Keine Unterlagen für die erste Anfrage erforderlich

Lieber eine E-Mail schreiben? E-Mail mit vorbereiteten Fragen öffnen.

Diese Angaben helfen uns weiter

  • Rechtsform und Tätigkeit Ihrer Gesellschaft
  • Geschäftsjahr und Abschlussstichtag
  • Genaues Softwareprodukt und aktueller Buchungsstand
  • Ungefährer Umsatz und Bilanzsumme, soweit bekannt
  • Bei einer Aufforderung: Behörde, Datum und Frist
  • Besonderheiten wie Holding, ruhende Gesellschaft oder offene Vorjahre

Für die erste Anfrage benötigen wir keine vollständigen Buchungsunterlagen. Die sichere Datenübergabe klären wir anschließend.

Einblick aus einer Kundenrückmeldung

Buchhaltung und Steuerfragen sorgfältig prüfen

Die Rückmeldung berichtet von geprüften BuchhaltungsButler-Einstellungen, durchgesehenen Summen- und Saldenlisten und geklärten Steuerfragen. Hervorgehoben werden die Sorgfalt und hilfreiche fachliche Hinweise.

yourXpert · Profil Fabian Klement · Zusammengefasst aus einer veröffentlichten Bewertung.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss 2025

Muss ich vor der Anfrage einen Gesprächstermin buchen?

Nein. Fragen Sie Ihren Jahresabschluss über unser Onlineformular oder per E-Mail an. Ungefähre Angaben genügen zunächst; unbekannte Umsatz- und Bilanzwerte können offenbleiben. Wir klären Rückfragen und ein individuelles Angebot per E-Mail. Wenn Sie vorher persönlich sprechen möchten, können Sie freiwillig ein Kennenlerngespräch buchen. Ein Auftrag und die Übernahme einer Frist werden erst nach Prüfung und Vereinbarung bestätigt.

Kann ich die Buchhaltung selbst führen und den Jahresabschluss erstellen lassen?

Ja. Sie können die laufende Buchhaltung beispielsweise mit Lexware Office, sevdesk oder BuchhaltungsButler selbst führen. Die Kanzlei übernimmt nach Vereinbarung den Jahresabschluss und die betrieblichen Jahressteuererklärungen. Vorab klären wir das genaue Softwareprodukt, den Export oder Kanzleizugriff, den Buchungsstand und erforderliche Abschlussbuchungen. Die laufende Erfassung allein ersetzt bei einer UG oder GmbH keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Kann ich nur den Jahresabschluss 2025 beauftragen, ohne die laufende Buchhaltung abzugeben?

Ja. Eine laufende Buchhaltungsbetreuung durch die Kanzlei ist dafür nicht Voraussetzung. Wir vereinbaren, welche Leistungen zum Abschlussauftrag gehören: beispielsweise Bilanz und GuV, Jahressteuererklärungen, E-Bilanz sowie Offenlegung oder Hinterlegung. Ihre eigene Buchführung bleibt die Grundlage; notwendige Abstimmungen und Korrekturen klären wir gesondert.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Jahresabschluss 2025?

Für die erste Einordnung genügen Rechtsform und Tätigkeit, Geschäftsjahr, Software, Buchungsstand, ungefähre Buchungsanzahl und bekannte Fristen. Für die Bearbeitung benötigen wir je nach Fall Buchungsdaten und Belege, Vorjahresabschluss beziehungsweise Eröffnungsbilanz, Bank- und Darlehensstände, offene Posten, Anlagenverzeichnis sowie relevante Verträge und Bescheide. Den sicheren Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab.

Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe erhalten. Können Sie den Auftrag übernehmen?

Bitte nennen Sie bei der Anfrage die absendende Behörde, das Datum des Schreibens, die konkrete Frist und die angeforderten Unterlagen. Wir prüfen anhand von Unterlagenstand und Kapazität, ob und in welchem Zeitrahmen eine Übernahme möglich ist. Ein Schreiben des Finanzamts betrifft andere Pflichten als eine Offenlegungsandrohung des Bundesamts für Justiz. Eine Anfrage oder neue Beauftragung verlängert eine individuell gesetzte Frist nicht automatisch.

Erstellen Sie auch Jahresabschlüsse für Holdings?

Ja. Bitte nennen Sie die Beteiligungen sowie Besonderheiten wie Gesellschafterdarlehen oder Wertpapierbestände. Leistungsumfang und Aufwand werden dafür gesondert eingeordnet. Ob Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gelten, prüfen wir im Einzelfall: Bestimmte reine Beteiligungsgesellschaften sind nach § 267a Absatz 3 HGB davon ausgeschlossen.

Braucht auch eine ruhende UG oder GmbH einen Jahresabschluss?

Ja, allein fehlende Umsätze oder wenige Geschäftsvorfälle lassen die Abschluss- und Offenlegungspflichten grundsätzlich nicht entfallen. Wir betreuen auch ruhende Gesellschaften, die weiterbestehen sollen. Dieses Angebot umfasst keine Insolvenzfälle oder Gesellschaften mit laufender beziehungsweise geplanter Liquidation.

Was kostet der Jahresabschluss für eine UG oder GmbH?

Die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sind maßgeblich. Eine erste Orientierung bietet unser Jahresabschluss-Kostenrechner für UG und GmbH mit wenigen Angaben und auswählbaren Beispielen. Das Ergebnis umfasst nur die dort berechneten Leistungen und ersetzt kein individuelles Angebot. Zusätzlich relevant sind insbesondere Qualität der Buchhaltung, offene Abstimmungen, Beteiligungen und Gesellschafterdarlehen. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung vereinbaren wir gesondert pauschal; notwendige Nacharbeiten, Auslagen und externe Gebühren werden ebenfalls gesondert abgestimmt.

Wie schnell kann mein Jahresabschluss fertig werden?

Den Zeitplan stimmen wir nach Sichtung des Buchungsstands, der benötigten Unterlagen und vorhandener Fristen mit Ihnen ab. Vollständige Buchungsdaten, Belege und zeitnahe Antworten auf Rückfragen erleichtern die Bearbeitung. Eine feste Bearbeitungsdauer oder die Einhaltung einer kurzfristigen Frist können wir vor dieser Prüfung nicht zusagen.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Nicht jede UG, GmbH oder Holding darf dieselben Erleichterungen nutzen. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihren Abschluss.

Größenmerkmale, Anhang und Hinterlegung im Überblick

Nach § 267a HGB dürfen grundsätzlich an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei von drei Grenzen nicht überschritten werden: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Stichtag und zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Bei einer Neugründung ist bereits der erste Abschlussstichtag maßgeblich. Gesetzliche Ausschlüsse sind zusätzlich zu prüfen.

Kleinstkapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz und GuV aufstellen. Auf den Anhang darf verzichtet werden, wenn die gesetzlich erforderlichen Angaben unter der Bilanz stehen. Die Bilanz kann auf Antrag dauerhaft hinterlegt werden. Hinterlegung bedeutet keine Geheimhaltung: Dritte können die Bilanz auf Antrag einsehen.

Besonderheit Holding: Gesellschaften, deren einziger Zweck der Erwerb sowie die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen ist, ohne in die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen einzugreifen, sind nach § 267a Absatz 3 HGB ausgeschlossen. Die bloße Ausübung von Gesellschafterrechten genügt nicht. Zweck und tatsächliche Tätigkeit sind deshalb entscheidend.

Rechtsgrundlagen: § 267a HGB und § 267 HGB (Größenklasse), § 264 HGB (Aufstellung und Anhang), § 325 HGB und § 326 HGB (Offenlegung und Hinterlegung), § 149 AO (Steuererklärungen) sowie die amtliche Fristenübersicht für 2025. Fachlich verantwortlich: WP StB Fabian Klement. Stand: .