Buchhaltung selbst führen
Ihre Buchhaltung bleibt bei Ihnen. Der Jahresabschluss kommt vom Steuerberater.
Sie pflegen Belege und Buchungen in Ihrer Software und behalten Ihre laufenden Zahlen im Blick. Für den Abschluss übernehmen wir die vereinbarten Daten, klären offene Punkte und erstellen Bilanz, GuV und betriebliche Jahressteuererklärungen im beauftragten Umfang. Sie müssen Ihre laufende Buchhaltung dafür nicht an die Kanzlei abgeben.
Lexware Office, sevdesk oder BuchhaltungsButler
Den Datenexport oder Kanzleizugriff stimmen wir vorab ab. Bitte nennen Sie das genaue Produkt: Lexware Office und Lexware-Desktopprogramme unterscheiden sich in Funktionen und Datenübergabe. Welche Daten und Ergänzungen benötigt werden, prüfen wir anhand Ihrer Buchhaltung.
Die laufende Erfassung allein ist noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss. Beispielsweise Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen und die Übernahme der Vorjahreswerte sind gesondert zu prüfen.
Für welche Gesellschaften passt das?
Unser Schwerpunkt liegt auf UGs und GmbHs mit Dienstleistungen oder digitalen Geschäftsmodellen: etwa Unternehmensberatung, Agenturen, Ingenieur- und Architekturbüros mit überwiegend bargeldlosen Geschäftsvorgängen. Auch Holdings und fortbestehende ruhende Gesellschaften können anfragen.
Insolvenzfälle sowie Gesellschaften mit laufender oder geplanter Liquidation gehören nicht zu diesem Angebot.
Wie die Übergabe konkret funktioniert, lesen Sie im Beitrag Lexware Office: selbst buchen und den Jahresabschluss beauftragen. Dort finden Sie eine Aufgabenübersicht und Hinweise zu den Abschlussunterlagen.
Für das nächste Geschäftsjahr vereinbaren wir bei Bedarf auch eine Begleitung Ihrer selbst geführten Buchhaltung.