Selbsttest

UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Kapital, Außenwirkung, Rücklagenpflicht, Finanzierung und Wachstumszielen. Am Ende erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Grundsatz

Zuerst müssen Kapitalausstattung und Anlaufphase finanziert sein. Danach lassen sich UG und GmbH anhand Ihrer Ziele vergleichen. Dieser Selbsttest ist eine Orientierung für Bargründungen; besondere Einlage- und Gründungsformen benötigen eine individuelle Prüfung.

Schritt für Schritt

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Der Selbsttest beginnt mit der Kapitalfrage. Bei einer Bargründung folgen bis zu sieben Fragen; andere Gründungsformen führen direkt zu einem Hinweis zur individuellen Prüfung. Die Anzeige passt sich Ihrem Weg an. Ein Kapitalbetrag unter 1.000 € löst hier eine zusätzliche Finanzierungsprüfung aus; er ist keine gesetzliche Mindestgrenze.

Frage 1

0 beantwortet

Wählen Sie eine Antwort, um fortzufahren. Mit „Zurück“ können Sie Ihre Angaben ändern. Je nach Antwort werden nur passende Folgefragen angezeigt; die Anzahl der Fragen passt sich an.

Wie viel Geld steht für die Einzahlung des Stammkapitals zur Verfügung?

Dieser Vergleich betrifft eine reine Bargründung. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Vor der Handelsregisteranmeldung ist bei der Bargründung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 € einzuzahlen; der Rest bleibt geschuldet. Bei der UG ist das vereinbarte Stammkapital vollständig bar einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

Reicht Ihre geplante Finanzierung für Gründungskosten und Anlaufphase?

Stellen Sie die verfügbaren Mittel den Gründungskosten und laufenden Ausgaben bis zu verlässlichen Einnahmen gegenüber. Eingezahltes Stammkapital kann in dieser Planung zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben beitragen; es muss nicht zusätzlich als ungenutztes Guthaben vorgesehen werden. Zählen Sie jeden verfügbaren Euro nur einmal.

Wie wichtig ist die Außenwirkung gegenüber Kunden, Banken oder Investoren?

Berücksichtigen Sie die Erwartungen Ihrer tatsächlichen Geschäftspartner. Die gewünschte Außenwirkung ersetzt keine ausreichende Finanzierung.

Passt die gesetzliche Rücklagenpflicht der UG zu Ihrer Planung?

Ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten Jahresüberschusses fließt in die gesetzliche Rücklage. Die Pflicht entfällt erst bei einer wirksamen Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 €; das bloße Ansparen dieses Betrags genügt nicht. Rechtsgrundlage: § 5a Abs. 3 und 5 GmbHG

Planen Sie früh Finanzierung, größere Kunden oder Investoren?

Berücksichtigen Sie konkrete Vorhaben und die Anforderungen der Beteiligten an Ihre Gesellschaft.

Wie wichtig ist ein möglichst kostenschonender Start?

Beziehen Sie neben der Gründung auch Buchhaltung, Jahresabschluss und mögliche spätere Änderungen in Ihren Vergleich ein.

Ist eine spätere Kapitalerhöhung zur GmbH für Sie akzeptabel?

Der spätere Übergang von der UG zur GmbH benötigt eine wirksame Kapitalerhöhung und die entsprechenden notariellen und registerrechtlichen Schritte.

Rechtsgrundlagen: § 5 GmbHG: Stammkapital, § 7 GmbHG: Einzahlung vor Anmeldung und § 5a GmbHG: UG und Rücklage.