Beteiligungen und Gesellschaften fachlich zusammenführen

Jahresabschluss für Ihre Holding UG oder GmbH.

Sie benötigen einen Steuerberater für den Jahresabschluss Ihrer bestehenden Holding? Ich begleite kleine und mittelständische Gesellschaften bei Abschluss, Steuererklärungen und den vereinbarten Übermittlungen. Beteiligungen, Ausschüttungen und Darlehen zwischen den Gesellschaften werden dabei zusammen betrachtet.

Jahresabschluss der Holding anfragen

Persönlich betreut · Digital in Deutschland · Abstimmung auf Deutsch

Wenige Buchungen können wichtige Sachverhalte enthalten

Was beim Holding-Jahresabschluss zusammenpassen muss

Ein Bankkonto mit wenigen Bewegungen bildet die Verhältnisse einer Holding nicht vollständig ab. Für den Abschluss sind auch die zugrunde liegenden Verträge, Beschlüsse und Vorjahreswerte wichtig.

Beteiligungen und Ausschüttungen

Anschaffungskosten, nachträgliche Einzahlungen und Veränderungen der Beteiligung müssen nachvollziehbar sein. Wir stimmen Ausschüttungsbeschlüsse, Zahlungen und vorhandene Steuerbescheinigungen ab. Für die Bewertung werden auch die wirtschaftliche Entwicklung und mögliche Wertminderungen betrachtet.

Darlehen und Verrechnungskonten

Forderung und Verbindlichkeit zwischen Holding, Tochtergesellschaft und Gesellschafter müssen zueinander passen. Verträge, Zinsen, Tilgungen und Salden werden abgestimmt. Eine Zahlung kann eine Einlage, ein Darlehen oder eine Ausschüttung sein; der Verwendungszweck allein reicht für die Einordnung nicht immer aus.

Banken, Depots und laufende Kosten

Jahreskontoauszüge, Depotübersichten und Transaktionsdaten helfen, Bestände und Erträge nachzuvollziehen. Bei Wertpapierdepots klären wir zusätzlich Anschaffungsdaten und verfügbare Exporte. Die Abschlussarbeiten orientieren sich an den tatsächlichen Sachverhalten Ihrer Gesellschaft.

Ein wichtiger Unterschied bei Beteiligungsgesellschaften

Kleine Holding heißt nicht automatisch Kleinstkapitalgesellschaft

Bei einer Holding genügt es nicht, nur Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl zu betrachten. § 267a Absatz 3 Nummer 3 HGB schließt bestimmte reine Beteiligungsunternehmen von den Kleinst-Erleichterungen aus. Entscheidend ist unter anderem, ob das Unternehmen über seine Gesellschafterrechte hinaus in die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen eingreift.

Deshalb wird zuerst die tatsächliche Tätigkeit eingeordnet. Davon hängt ab, ob ein Anhang erforderlich ist oder Angaben unter der Bilanz ausreichen und ob die vereinfachte Hinterlegung zulässig ist. Eine passive Holding und eine aktiv führende Muttergesellschaft können hier unterschiedlich zu behandeln sein.

Welche Leistungen umfasst Ihr Abschlussauftrag?

Sie können den Jahresabschluss gesondert beauftragen. Die laufende Buchhaltung bleibt auf Wunsch bei Ihnen. Im Angebot werden die Leistungen für jede Gesellschaft und jedes Geschäftsjahr benannt.

Abschluss und Erklärungen

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang oder, soweit zulässig, Angaben unter der Bilanz
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung nach Vereinbarung
  • Umsatzsteuererklärung, soweit erforderlich und beauftragt
  • E-Bilanz sowie Offenlegung oder zulässige Hinterlegung nach Vereinbarung

Holding und Tochtergesellschaft getrennt erfassen

Ein Auftrag für die Holding umfasst nicht automatisch den Abschluss der operativen GmbH. Bei mehreren Gesellschaften stimmen wir den Umfang und die gegenseitigen Konten ausdrücklich ab. Ein gegebenenfalls erforderlicher Konzernabschluss ist ein gesondert zu klärendes Thema.

Für selbst geführte Bücher finden Sie ergänzende Hinweise zum Jahresabschluss mit Lexware Office.

Diese Unterlagen werden anschließend wichtig

  • Letzter Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz und offene Geschäftsjahre
  • Summen- und Saldenliste, Buchungsdaten und Belege
  • Übersicht der Beteiligungen mit Anschaffungsunterlagen und Veränderungen
  • Darlehensverträge, Salden und Zinsberechnungen
  • Beschlüsse zu Ausschüttungen, Einlagen und Kapitalmaßnahmen
  • Bank- und gegebenenfalls Depotunterlagen zum Abschlussstichtag

Den erforderlichen Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.

Was kostet der Jahresabschluss einer Holding?

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der vereinbarte Leistungsumfang. Für die Abschlussarbeiten ist insbesondere § 35 StBVV relevant. Eine Holding mit wenigen Buchungen und hohen Beteiligungswerten lässt sich deshalb nicht allein anhand ihrer Buchungszahl kalkulieren.

Der Jahresabschluss-Kostenrechner bietet eine erste Orientierung. Für Ihre Holding werden Beteiligungserträge, Bilanzwerte, offene Vorjahre und notwendige Vorarbeiten individuell eingeordnet. E-Bilanz und Offenlegung beziehungsweise Hinterlegung werden gesondert pauschal vereinbart. Leistungsumfang und Honorar stimmen wir vor der Beauftragung ab.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss der Holding

Braucht eine Holding ohne Umsatz einen Jahresabschluss?

Eine Holding UG oder GmbH ist grundsätzlich auch ohne Umsatzerlöse abschlusspflichtig. Beteiligungen, Bankguthaben, Darlehen und laufende Kosten bleiben abzubilden. Ob besondere gesetzliche Befreiungen vorliegen, ist gesondert zu prüfen; fehlender Umsatz allein ist keine Befreiung.

Kann ich nur den Jahresabschluss meiner Holding beauftragen?

Ja. Ihre laufende Buchhaltung kann bei Ihnen oder Ihrem Buchhaltungsbüro bleiben. Wir vereinbaren, welche Abschlussarbeiten, Steuererklärungen und Übermittlungen übernommen werden. Erforderliche Daten der Tochtergesellschaft benötigen wir trotzdem, etwa zur Abstimmung von Darlehen und Ausschüttungen.

Ist eine kleine Holding automatisch zur Hinterlegung berechtigt?

Nein. Neben den Größenmerkmalen ist die tatsächliche Tätigkeit maßgeblich. Bestimmte reine Beteiligungsunternehmen sind nach § 267a Absatz 3 HGB von den Kleinst-Erleichterungen ausgeschlossen. Erst nach dieser Einordnung lässt sich bestimmen, ob eine Hinterlegung genügt und welche Anhangangaben erforderlich sind.

Können auch offene Holding-Abschlüsse 2024 oder 2025 übernommen werden?

Sie können offene Jahre gemeinsam anfragen. Nennen Sie den letzten fertiggestellten Abschluss, den Buchungsstand und bestehende Fristen. Vorjahreswerte und erforderliche Nacharbeiten werden zuerst eingeordnet; eine Übernahme und einen Zeitplan vereinbaren wir anschließend ausdrücklich.

Fachliche Grundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 267a HGB und § 326 HGB. Fachlicher Stand: .

Den Abschluss Ihrer Holding fachlich abstimmen

Nennen Sie Gesellschaft, Geschäftsjahr und Buchungsstand. Bestehen Fristen oder fehlen Vorjahre, geben Sie dies bitte direkt an.

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