Umsatzsteuer-Selbsttest

OSS oder nicht?

Ordnen Sie Ihre Umsätze nach Kundenart, Leistung und Versandweg ein. Der Selbsttest unterscheidet OSS, direkte Einfuhrverkäufe mit möglichem IOSS und Fälle, die zuerst individuell geklärt werden müssen.

Wann ist OSS relevant?

OSS und IOSS sind freiwillige Meldeverfahren für bestimmte Umsätze. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen. Die 10.000-€-Grenze ist keine allgemeine Grenze für sämtliche Auslandsgeschäfte.

Schritt für Schritt

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Die nächsten Fragen richten sich nach Ihren Antworten; deshalb kann sich die angezeigte Anzahl verändern. Der Selbsttest betrachtet grundsätzlich steuerpflichtige Umsätze. Steuerbefreiungen, Kleinunternehmerregelungen und besondere Plattformfälle sind individuell zu prüfen.

Frage 1

0 beantwortet

Wählen Sie eine Antwort, um fortzufahren. Mit „Zurück“ können Sie Ihre Angaben ändern. Je nach Antwort werden nur passende Folgefragen angezeigt; die Anzahl der Fragen passt sich an.

Welche Umsätze möchten Sie prüfen?

Bitte betrachten Sie einen klar abgegrenzten Umsatzbereich. Direkte Einfuhrsendungen und Versand aus ausländischen Lagern gehören zum dritten Weg, auch wenn die Kunden in Deutschland wohnen. Elektronische Leistungen ausschließlich an deutsche Privatkunden wählen Sie als Inlandsumsätze.

Um welche Art von Umsätzen geht es?

Für die verschiedenen Leistungsarten gelten unterschiedliche Wege. Bei gemischten Umsätzen müssen die einzelnen Bereiche zunächst getrennt werden.

Wo beginnt der Versand der Waren?

Entscheidend ist der tatsächliche Versandweg zum Kunden. Waren aus einem bereits bestehenden EU-Lager sind keine direkten Einfuhrverkäufe aus dem Drittland.

Sind die persönlichen Voraussetzungen der 10.000-€-Ausnahme erfüllt?

Bestätigen Sie beide Punkte: Sie sind ausschließlich in Deutschland ansässig und haben keine Niederlassung in einem anderen Staat. Außerdem besteht kein wirksamer Verzicht auf diese Ausnahme zugunsten der Besteuerung im Bestimmungsland. Bei Waren wird der Versand aus Deutschland bereits gesondert geprüft.

Wird die gemeinsame Umsatzgrenze in beiden Kalenderjahren eingehalten?

Addieren Sie die relevanten innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und elektronischen, Telekommunikations- und Rundfunkleistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten. Maßgeblich sind jeweils höchstens 10.000 € ohne Umsatzsteuer im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr; die Grenze gilt gemeinsam, nicht je Land oder Umsatzart.

Wo liegt der steuerliche Leistungsort dieser Dienstleistung?

Bei anderen Dienstleistungen als elektronischen, Telekommunikations- oder Rundfunkleistungen entscheidet die jeweilige Ortsregel. Die 10.000-€-Ausnahme wird hier nicht geprüft. Der Wohnsitz des Kunden allein beantwortet die Frage nicht.

Erfüllen die direkten Einfuhrverkäufe diese IOSS-Voraussetzungen?

Der Sachwert beträgt je Sendung höchstens 150 €, und es handelt sich nicht um verbrauchsteuerpflichtige Waren. Die Antwort ist eine erste Eingrenzung; Plattformrolle und weitere Voraussetzungen müssen anschließend geprüft werden.

Grundlagen und Verfahrensinformationen: EU-Kommission: OSS und IOSS, § 3a UStG: Ort von Dienstleistungen und § 18k UStG: IOSS.