UG und GmbH · Digital in Deutschland

Buchhaltung selbst führen. Jahresabschluss vom Steuerberater.

Sie führen Ihre Buchhaltung selbst, zum Beispiel in Lexware Office. Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, erstellt den Jahresabschluss und die vereinbarten Jahreserklärungen Ihrer UG oder GmbH. Der Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland.

Lexware Office · sevdesk · BuchhaltungsButler · Persönliche Abstimmung auf Deutsch

Schwerpunkt: unternehmerisch geführte Gesellschaften

  • ✓ UG und GmbH mit selbst geführter Buchhaltung
  • ✓ Dienstleister und digitale Geschäftsmodelle
  • ✓ Unternehmensberater, Ingenieure und Architekten
  • ✓ Holding-Gesellschaften
  • ✓ Gesellschaften mit wenigen Geschäftsvorgängen
  • ✓ Unternehmer, die ihre aktuellen Zahlen verstehen möchten

Sie buchen selbst. Wir kümmern uns um den Abschluss.

Sie erfassen Ihre Geschäftsvorfälle laufend in Ihrer Buchhaltungssoftware. Für den Jahresabschluss übernehmen wir die vereinbarten Daten, prüfen den Buchungsstand und klären offene Punkte mit Ihnen. Erforderliche Abschlussbuchungen und Jahreserklärungen gehören zum abgestimmten Auftrag.

1. Aufgaben abstimmen

Wir klären Softwareversion, Zuständigkeiten und Datenübergabe – auch für laufende Voranmeldungen.

2. Laufend selbst buchen

Sie erfassen Belege und Zahlungen zeitnah. Unterstützung bei konkreten Buchungsfragen vereinbaren wir nach Bedarf.

3. Abschluss beauftragen

Wir stimmen Abschlussunterlagen, Leistungsumfang und Vergütung ab. Nacharbeiten an der Buchhaltung besprechen wir gesondert.

Den Weg vom Buchungsstand zum fertigen Abschluss erläutert unser Leitfaden für Selbstbucher mit Lexware Office – mit Aufgabenverteilung, Datenübergabe und Unterlagenliste.

Für einen offenen Jahresabschluss 2024 oder 2025 klären wir Geschäftsjahr, Buchungsstand und Unterlagen. Eine erste Kosteneinordnung bietet der Jahresabschluss-Kostenrechner für UG und GmbH. Maßgeblich für die Vergütung sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der vereinbarte Leistungsumfang.

Warum die Buchhaltung ab dem ersten Tag zählt

Die Buchhaltung ist keine lästige Pflicht für später: UG und GmbH sind als Kapitalgesellschaften von Beginn an zur doppelten Buchführung verpflichtet, und auch Einzelunternehmer brauchen ab dem ersten Beleg eine saubere Erfassung. Vollständige Belege und geklärte Geschäftsvorfälle schaffen die Grundlage für aussagekräftige Auswertungen. Ein abgestimmter Ablauf hilft, fehlende Unterlagen früh zu erkennen und Nacharbeiten zu begrenzen.

Zusätzliche Unterstützung nach Vereinbarung

Sie möchten einzelne Aufgaben abgeben oder Ihre laufende Buchhaltung doch durch die Kanzlei erledigen lassen? Die folgenden Leistungen können wir zusätzlich vereinbaren. Sie sind nicht automatisch Teil eines reinen Jahresabschlussauftrags.

Laufende Finanzbuchhaltung

Wir verbuchen die bereitgestellten Belege und Banktransaktionen im vereinbarten Umfang. Belegablage, Zugriffsrechte und die Klärung offener Geschäftsvorfälle stimmen wir mit Ihnen ab.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Erforderliche Voranmeldungen erstellen und übermitteln wir im Rahmen des Auftrags für den jeweils geltenden Zeitraum. Benötigte Unterlagen und Termine zur Bereitstellung legen wir vorher fest.

BWA & Auswertungen

Sie erhalten die vereinbarten Auswertungen auf Grundlage des Buchungsstands. Häufigkeit, Umfang und eine Besprechung Ihrer Zahlen legen wir passend zu Ihrem Bedarf fest.

Programmeinrichtung & Prozessberatung

Nach Vereinbarung unterstützen wir bei Einrichtung, Belegabläufen, Bankanbindung und Rechnungsstellung einschließlich E-Rechnung. Leistungsumfang und Softwarekosten klären wir vorab.

Im Mittelpunkt steht der beauftragte Jahresabschluss mit den vereinbarten Jahreserklärungen. Welche laufenden Leistungen hinzukommen, ergibt sich aus Ihrem Angebot.

Klare Aufgaben für die laufende Zusammenarbeit

Ihre Mitwirkung

  • Belege vollständig und zum vereinbarten Termin bereitstellen.
  • Geschäftlichen Anlass und Zuordnung bei unklaren Zahlungen erläutern.
  • Rückfragen beantworten und Änderungen im Unternehmen mitteilen.
  • Zugriff auf die vereinbarten Datenquellen ermöglichen und fehlende Unterlagen nachreichen.

So kann die Kanzlei auf einem nachvollziehbaren Datenstand arbeiten. Offene Punkte stimmen wir mit Ihnen ab; sie können den Buchungsstand und die Aussagekraft einer Auswertung beeinflussen.

Das vereinbaren wir im Angebot

  • Abgrenzung zwischen eigener Buchhaltung, Jahresabschluss und zusätzlichen Kanzleileistungen.
  • Erforderliche Meldungen und Zuständigkeiten für deren Übermittlung.
  • Einrichtung oder Wechsel der Software und gegebenenfalls anfallende Lizenzkosten.
  • Aufarbeitung von Rückständen, erforderliche Korrekturen und besondere Sachverhalte.

Das Angebot bezieht sich auf diesen Umfang. Maßgeblich für die Vergütung sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Ändert sich Ihr Geschäft oder entsteht zusätzlicher Bedarf, stimmen wir die weiteren Arbeiten und die Vergütung mit Ihnen ab.

Mit welchen Programmen wir arbeiten

Nennen Sie uns Ihre Software und die genaue Produktversion. Wir stimmen ab, welche Daten für den Abschluss benötigt werden und wie sie exportiert oder bereitgestellt werden. Funktionsumfang, Zugriffsrechte und gegebenenfalls zusätzliche Lizenzkosten prüfen wir für Ihre konkrete Lösung.

Lexware / Lexware Office

Lexware Office und Lexware-Desktopprogramme unterscheiden sich. Wir klären mit Ihnen Produktversion, Buchungsstand und den passenden Weg der Datenübergabe.

Zu Lexware Office →

sevdesk

Wenn Sie sevdesk nutzen, stimmen wir Export, Zugriff und die ergänzend benötigten Abschlussunterlagen ab. Maßgeblich sind Ihre konkrete Version und die vorhandenen Daten.

Zu sevdesk →

BuchhaltungsButler

Auch Ihre Vorarbeit in BuchhaltungsButler kann die Grundlage bilden. Den verfügbaren Datenumfang und die nötigen Abstimmungen für den Abschluss prüfen wir gemeinsam.

Zu BuchhaltungsButler →

Sie wählen Ihre Software noch aus? Unser Vergleich von Lexware Office, sevdesk und BuchhaltungsButler erklärt Funktionen, Datenübergabe und Grenzen beim Jahresabschluss. Weitere Lösungen sind ebenfalls berücksichtigt; die Auswahl richtet sich nach Ihren Abläufen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1

    Ausgangslage und Leistungsumfang

    Wir klären Rechtsform, Geschäftsjahr, Software, Buchungsstand und vorhandene Fristen. Das ist auch per E-Mail möglich. Darauf bauen Leistungsumfang, Aufgabenteilung und Angebot auf.

  2. 2

    Einrichtung der digitalen Arbeitsabläufe

    Wir stimmen Programm, Belegwege, Zugriffsrechte und Zuständigkeiten ab. Gemeinsam legen wir fest, wann Belege vorliegen und wie Rückfragen geklärt werden.

  3. 3

    Ihre laufende Buchhaltung

    Sie buchen selbst und klären offene Geschäftsvorfälle. Welche Rückfragen, Voranmeldungen oder Auswertungen die Kanzlei zusätzlich übernimmt, legen wir ausdrücklich fest.

  4. 4

    Daten übergeben und Abschluss erstellen

    Wir übernehmen den abgestimmten Datenstand, prüfen ihn und erstellen den beauftragten Jahresabschluss sowie die vereinbarten Jahreserklärungen. Offene Punkte und erforderliche Korrekturen besprechen wir mit Ihnen.

Anonymisiertes Beispiel aus unserer Kanzleipraxis

Aktuellere Zahlen durch eigene Lexware-Buchhaltung

Ausgangslage
Ein Mandant hatte seine laufende Buchhaltung einem Steuerberater überlassen. Ihm fehlte der Überblick über seine aktuellen Zahlen.
Veränderung
Mit dem Wechsel zur Gründer-Kanzlei begann er, seine Buchhaltung selbst in Lexware zu führen.
Ergebnis im Alltag
Seine Zahlen waren aktueller. Dadurch konnte er seine laufende Geschäftsentwicklung besser überblicken.

Der Ablauf wird für jedes Mandat individuell vereinbart.

So verbinden Sie eigene Buchhaltung und Jahresabschluss

Häufige Fragen zur Buchhaltung

Kann ich selbst buchen und nur den Jahresabschluss beauftragen?

Ja. Sie führen Ihre Buchhaltung selbst, zum Beispiel mit Lexware, sevdesk oder BuchhaltungsButler. Wir übernehmen nach Vereinbarung den Jahresabschluss und die Jahreserklärungen. Vorab klären wir Datenübernahme, Buchungsstand und den Umfang der Abschlussarbeiten. Erforderliche Korrekturen, Nacharbeiten und weitere Leistungen stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.

Muss meine UG eine doppelte Buchführung machen?

Ja. Als Kapitalgesellschaft ist die UG handelsrechtlich zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn, auch im ersten Geschäftsjahr.

Welche Software kann ich für die Zusammenarbeit verwenden?

Lexware, sevdesk und BuchhaltungsButler kommen für die Zusammenarbeit infrage. Bitte nennen Sie die genaue Produktversion: Lexware Office und die Lexware-Desktopprogramme unterscheiden sich. Wir prüfen gemeinsam, welche Daten verfügbar sind und wie Export, Zugriff und Übergabe für Ihren Abschluss erfolgen. Eine bestimmte Lizenz oder Schnittstelle ist nicht automatisch im Kanzleiauftrag enthalten.

Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater?

Für die Vergütung sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Wir berücksichtigen unter anderem Buchungsumfang, Datenqualität und Abstimmungsbedarf. Welche Arbeiten und Auswertungen enthalten sind, halten wir im Angebot fest. Einrichtung, Rückstände, besondere Sachverhalte und Softwarekosten besprechen wir gesondert, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.

Erhalte ich jeden Monat eine BWA und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Welche Auswertungen Sie erhalten und wie häufig wir Ihre Zahlen besprechen, vereinbaren wir passend zu Ihrem Bedarf. Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen wir, soweit sie erforderlich und beauftragt sind, für den jeweils geltenden Voranmeldungszeitraum. Eine regelmäßige Auswertung setzt die rechtzeitige Bereitstellung der Belege und die Klärung offener Fragen voraus.

Was benötigen Sie für den Jahresabschluss aus meiner Buchhaltung?

Wir klären zunächst Geschäftsjahr, Software und Buchungsstand. Danach stimmen wir den Datenexport beziehungsweise Zugriff sowie erforderliche Belege, Banknachweise, Vorjahresunterlagen und weitere Abschlussinformationen ab. Welche Unterlagen konkret nötig sind, hängt von Ihrer Gesellschaft und den Geschäftsvorfällen ab. Bitte nennen Sie offene Zeiträume und besondere Sachverhalte bereits bei der Anfrage.

Kann ich erst selbst buchen und später auslagern?

Ja. Wir können auf Ihrer digitalen Vorarbeit aufbauen. Vor der Übernahme klären wir Datenexport oder Kanzleizugriff, Bearbeitungsstand und den Übergabezeitpunkt. Wir vereinbaren, welche Aufgaben Sie künftig selbst erledigen und welche die Kanzlei übernimmt. Erforderliche Korrekturen früherer Zeiträume stimmen wir gesondert ab.

Ihr Jahresabschluss auf Basis Ihrer Buchhaltung

Für Ihre UG oder GmbH besprechen wir Datenübernahme, offene Punkte und den konkreten Leistungsumfang. Das gilt auch für noch offene Abschlüsse 2024 und 2025. Die erste Abstimmung kann per E-Mail erfolgen.