Modellbeispiel
Ruhende UG
Keine Umsätze, 10.000 € Bilanzsumme und 1.000 € laufende Kosten. Die Gesellschaft soll fortbestehen.
- Jahresumsatz netto
- 0,00 €
- Bilanzsumme
- 10.000,00 €
- Ergebnis vor Ertragsteuern
- -1.000,00 €
Berechnete Leistungen netto
1.081,20 €1.286,63 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Berechnet: Bilanz und GuV; Angaben unter der Bilanz; Umsatzsteuererklärung; Körperschaftsteuererklärung; Gewerbesteuererklärung.
Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Nur die genannten Leistungen; ohne Auslagen, zusätzliche Arbeiten und externe Gebühren. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet.
Modellannahmen dieses Beispiels
- Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Die Eingaben liefern eine Modellrechnung für ein Geschäftsjahr; sie ersetzen die Prüfung Ihrer Buchhaltung nicht.
- Für die Abschlussgebühr angesetzt: berichtigte Bilanzsumme 10.000,00 €, Jahresleistung 0,00 €, Jahresaufwand 1.000,00 €. Die Sonderregeln des § 35 Abs. 2 StBVV werden berücksichtigt.
- Der Jahresaufwand wird vereinfacht aus Umsatz plus weiteren Erträgen minus Ergebnis vor Ertragsteuern abgeleitet. Bei Abweichungen bitte unter Besonderheiten ergänzen.
- Ohne ergänzende Angaben werden keine Bilanzkorrekturen oder weiteren Erträge angenommen. Ausschüttungen, Kapitalzuführungen, Wertberichtigungen, Beteiligungserträge und andere Besonderheiten können den Gegenstandswert verändern.
- Das Ergebnis vor Ertragsteuern dient näherungsweise als Einkommen bzw. Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibeträgen. Steuerliche Korrekturen, Verlustabzug, Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht automatisch aus Umsatz und Bilanzsumme bestimmbar.
- Für die Umsatzsteuererklärung wird der Nettoumsatz als Entgeltsumme angenommen. Abweichende Entgelte, unentgeltliche Wertabgaben und empfangene Reverse-Charge-Leistungen sind bei Bedarf gesondert zu ergänzen.
- Die Auswahl „Angaben unter der Bilanz“ setzt einen zulässigen Anhangverzicht voraus. Größenklasse, maßgebliche Geschäftsjahre und gesetzliche Ausschlüsse werden im Mandat geprüft; bei reinen Beteiligungsholdings gelten Besonderheiten.
- Ein Verlust oder fehlender Umsatz führt nicht automatisch zu einer gebührenfreien Erklärung. Die gesetzlichen Mindestgegenstandswerte werden berücksichtigt.
Weshalb braucht eine ruhende UG noch Abschlussarbeiten?
Auch ohne Umsatz können Bankgebühren, Abschlusskosten oder Darlehenszinsen anfallen. Für den Abschluss sind beispielsweise Vorjahreswerte, Bankstände und Verbindlichkeiten abzustimmen. Wenige Buchungen bedeuten deshalb nicht, dass sämtliche Abschlussarbeiten entfallen.