UG & GmbH · Gebührenorientierung nach StBVV

Was kostet Ihr Jahresabschluss?

Ein passendes Beispiel auswählen oder drei Unternehmenszahlen eingeben. Sie sehen, wie sich die berechneten Leistungen für Abschluss und Steuererklärungen zusammensetzen – ohne selbst Gebührensätze einzutragen.

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Jahresabschluss für UG und GmbH

Was kostet Ihr Jahresabschluss ungefähr?

Drei Zahlen genügen für eine erste Gebührenorientierung. Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Besonderheiten Ihrer Gesellschaft können die Berechnung verändern.

Orientierung mit einem Klick

Vier typische Ausgangssituationen

Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Modellannahmen. Sie zeigen typische Fragen aus der Abschlusspraxis, keine tatsächlichen Mandantenrechnungen. Laden Sie ein Beispiel in den Rechner und passen Sie die Werte an.

Modellbeispiel

Ruhende UG

Keine Umsätze, 10.000 € Bilanzsumme und 1.000 € laufende Kosten. Die Gesellschaft soll fortbestehen.

Jahresumsatz netto
0,00 €
Bilanzsumme
10.000,00 €
Ergebnis vor Ertragsteuern
-1.000,00 €

Berechnete Leistungen netto

1.081,20 €

1.286,63 € inklusive 19 % Umsatzsteuer

Berechnet: Bilanz und GuV; Angaben unter der Bilanz; Umsatzsteuererklärung; Körperschaftsteuererklärung; Gewerbesteuererklärung.

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Nur die genannten Leistungen; ohne Auslagen, zusätzliche Arbeiten und externe Gebühren. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet.

Modellannahmen dieses Beispiels
  • Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Die Eingaben liefern eine Modellrechnung für ein Geschäftsjahr; sie ersetzen die Prüfung Ihrer Buchhaltung nicht.
  • Für die Abschlussgebühr angesetzt: berichtigte Bilanzsumme 10.000,00 €, Jahresleistung 0,00 €, Jahresaufwand 1.000,00 €. Die Sonderregeln des § 35 Abs. 2 StBVV werden berücksichtigt.
  • Der Jahresaufwand wird vereinfacht aus Umsatz plus weiteren Erträgen minus Ergebnis vor Ertragsteuern abgeleitet. Bei Abweichungen bitte unter Besonderheiten ergänzen.
  • Ohne ergänzende Angaben werden keine Bilanzkorrekturen oder weiteren Erträge angenommen. Ausschüttungen, Kapitalzuführungen, Wertberichtigungen, Beteiligungserträge und andere Besonderheiten können den Gegenstandswert verändern.
  • Das Ergebnis vor Ertragsteuern dient näherungsweise als Einkommen bzw. Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibeträgen. Steuerliche Korrekturen, Verlustabzug, Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht automatisch aus Umsatz und Bilanzsumme bestimmbar.
  • Für die Umsatzsteuererklärung wird der Nettoumsatz als Entgeltsumme angenommen. Abweichende Entgelte, unentgeltliche Wertabgaben und empfangene Reverse-Charge-Leistungen sind bei Bedarf gesondert zu ergänzen.
  • Die Auswahl „Angaben unter der Bilanz“ setzt einen zulässigen Anhangverzicht voraus. Größenklasse, maßgebliche Geschäftsjahre und gesetzliche Ausschlüsse werden im Mandat geprüft; bei reinen Beteiligungsholdings gelten Besonderheiten.
  • Ein Verlust oder fehlender Umsatz führt nicht automatisch zu einer gebührenfreien Erklärung. Die gesetzlichen Mindestgegenstandswerte werden berücksichtigt.

Weshalb braucht eine ruhende UG noch Abschlussarbeiten?

Auch ohne Umsatz können Bankgebühren, Abschlusskosten oder Darlehenszinsen anfallen. Für den Abschluss sind beispielsweise Vorjahreswerte, Bankstände und Verbindlichkeiten abzustimmen. Wenige Buchungen bedeuten deshalb nicht, dass sämtliche Abschlussarbeiten entfallen.

Modellbeispiel

Dienstleistungs-UG mit Lexware

90.000 € Umsatz, 30.000 € Bilanzsumme und 25.000 € Ergebnis vor Ertragsteuern. Sie buchen selbst.

Jahresumsatz netto
90.000,00 €
Bilanzsumme
30.000,00 €
Ergebnis vor Ertragsteuern
25.000,00 €

Berechnete Leistungen netto

1.735,40 €

2.065,13 € inklusive 19 % Umsatzsteuer

Berechnet: Bilanz und GuV; Angaben unter der Bilanz; Umsatzsteuererklärung; Körperschaftsteuererklärung; Gewerbesteuererklärung.

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Nur die genannten Leistungen; ohne Auslagen, zusätzliche Arbeiten und externe Gebühren. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet.

Modellannahmen dieses Beispiels
  • Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Die Eingaben liefern eine Modellrechnung für ein Geschäftsjahr; sie ersetzen die Prüfung Ihrer Buchhaltung nicht.
  • Für die Abschlussgebühr angesetzt: berichtigte Bilanzsumme 30.000,00 €, Jahresleistung 90.000,00 €, Jahresaufwand 65.000,00 €. Die Sonderregeln des § 35 Abs. 2 StBVV werden berücksichtigt.
  • Der Jahresaufwand wird vereinfacht aus Umsatz plus weiteren Erträgen minus Ergebnis vor Ertragsteuern abgeleitet. Bei Abweichungen bitte unter Besonderheiten ergänzen.
  • Ohne ergänzende Angaben werden keine Bilanzkorrekturen oder weiteren Erträge angenommen. Ausschüttungen, Kapitalzuführungen, Wertberichtigungen, Beteiligungserträge und andere Besonderheiten können den Gegenstandswert verändern.
  • Das Ergebnis vor Ertragsteuern dient näherungsweise als Einkommen bzw. Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibeträgen. Steuerliche Korrekturen, Verlustabzug, Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht automatisch aus Umsatz und Bilanzsumme bestimmbar.
  • Für die Umsatzsteuererklärung wird der Nettoumsatz als Entgeltsumme angenommen. Abweichende Entgelte, unentgeltliche Wertabgaben und empfangene Reverse-Charge-Leistungen sind bei Bedarf gesondert zu ergänzen.
  • Die Auswahl „Angaben unter der Bilanz“ setzt einen zulässigen Anhangverzicht voraus. Größenklasse, maßgebliche Geschäftsjahre und gesetzliche Ausschlüsse werden im Mandat geprüft; bei reinen Beteiligungsholdings gelten Besonderheiten.

Kann die laufende Buchhaltung bei mir bleiben?

Ja. Sie können Ihre Belege und Buchungen weiter selbst in Lexware Office pflegen. Wir stimmen den Datenzugriff ab und klären zum Abschluss etwa offene Posten, fehlende Belege, Anlagen und Abgrenzungen. Das Beispiel setzt eine verwertbare Buchhaltung voraus; zusätzliche Nacharbeiten sind nicht eingerechnet.

Modellbeispiel

GmbH mit digitalem Geschäftsmodell

300.000 € Umsatz, 90.000 € Bilanzsumme und 80.000 € Ergebnis vor Ertragsteuern.

Jahresumsatz netto
300.000,00 €
Bilanzsumme
90.000,00 €
Ergebnis vor Ertragsteuern
80.000,00 €

Berechnete Leistungen netto

3.067,30 €

3.650,09 € inklusive 19 % Umsatzsteuer

Berechnet: Bilanz und GuV; Angaben unter der Bilanz; Umsatzsteuererklärung; Körperschaftsteuererklärung; Gewerbesteuererklärung.

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Nur die genannten Leistungen; ohne Auslagen, zusätzliche Arbeiten und externe Gebühren. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet.

Modellannahmen dieses Beispiels
  • Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Die Eingaben liefern eine Modellrechnung für ein Geschäftsjahr; sie ersetzen die Prüfung Ihrer Buchhaltung nicht.
  • Für die Abschlussgebühr angesetzt: berichtigte Bilanzsumme 90.000,00 €, Jahresleistung 300.000,00 €, Jahresaufwand 220.000,00 €. Die Sonderregeln des § 35 Abs. 2 StBVV werden berücksichtigt.
  • Der Jahresaufwand wird vereinfacht aus Umsatz plus weiteren Erträgen minus Ergebnis vor Ertragsteuern abgeleitet. Bei Abweichungen bitte unter Besonderheiten ergänzen.
  • Ohne ergänzende Angaben werden keine Bilanzkorrekturen oder weiteren Erträge angenommen. Ausschüttungen, Kapitalzuführungen, Wertberichtigungen, Beteiligungserträge und andere Besonderheiten können den Gegenstandswert verändern.
  • Das Ergebnis vor Ertragsteuern dient näherungsweise als Einkommen bzw. Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibeträgen. Steuerliche Korrekturen, Verlustabzug, Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht automatisch aus Umsatz und Bilanzsumme bestimmbar.
  • Für die Umsatzsteuererklärung wird der Nettoumsatz als Entgeltsumme angenommen. Abweichende Entgelte, unentgeltliche Wertabgaben und empfangene Reverse-Charge-Leistungen sind bei Bedarf gesondert zu ergänzen.
  • Die Auswahl „Angaben unter der Bilanz“ setzt einen zulässigen Anhangverzicht voraus. Größenklasse, maßgebliche Geschäftsjahre und gesetzliche Ausschlüsse werden im Mandat geprüft; bei reinen Beteiligungsholdings gelten Besonderheiten.

Welche Rückfragen beeinflussen den Aufwand?

Typische Punkte sind die Übernahme der Vorjahreswerte, unklare Zahlungen, Anschaffungen im Anlagenvermögen und Darlehensstände. Auch Auslandsgeschäfte oder Leistungen über den Jahreswechsel können weitere Abstimmungen erfordern. Diese Besonderheiten werden vor einer verbindlichen Vergütungsvereinbarung eingeordnet.

Modellbeispiel

Holding ohne laufende Erträge

250.000 € Bilanzsumme, keine Umsätze oder Beteiligungserträge und 1.500 € laufende Kosten.

Jahresumsatz netto
0,00 €
Bilanzsumme
250.000,00 €
Ergebnis vor Ertragsteuern
-1.500,00 €

Berechnete Leistungen netto

2.494,00 €

2.967,86 € inklusive 19 % Umsatzsteuer

Berechnet: Bilanz und GuV; Anhang; Körperschaftsteuererklärung; Gewerbesteuererklärung.

Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Nur die genannten Leistungen; ohne Auslagen, zusätzliche Arbeiten und externe Gebühren. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet.

Modellannahmen dieses Beispiels
  • Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der StBVV. Die Eingaben liefern eine Modellrechnung für ein Geschäftsjahr; sie ersetzen die Prüfung Ihrer Buchhaltung nicht.
  • Für die Abschlussgebühr angesetzt: berichtigte Bilanzsumme 250.000,00 €, Jahresleistung 0,00 €, Jahresaufwand 1.500,00 €. Die Sonderregeln des § 35 Abs. 2 StBVV werden berücksichtigt.
  • Der Jahresaufwand wird vereinfacht aus Umsatz plus weiteren Erträgen minus Ergebnis vor Ertragsteuern abgeleitet. Bei Abweichungen bitte unter Besonderheiten ergänzen.
  • Ohne ergänzende Angaben werden keine Bilanzkorrekturen oder weiteren Erträge angenommen. Ausschüttungen, Kapitalzuführungen, Wertberichtigungen, Beteiligungserträge und andere Besonderheiten können den Gegenstandswert verändern.
  • Das Ergebnis vor Ertragsteuern dient näherungsweise als Einkommen bzw. Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibeträgen. Steuerliche Korrekturen, Verlustabzug, Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht automatisch aus Umsatz und Bilanzsumme bestimmbar.
  • Ein Verlust oder fehlender Umsatz führt nicht automatisch zu einer gebührenfreien Erklärung. Die gesetzlichen Mindestgegenstandswerte werden berücksichtigt.

Ist eine Holding mit wenigen Belegen automatisch einfach?

Nein. Beteiligungswerte, Darlehen und die tatsächliche Tätigkeit sind gesondert zu betrachten. Dieses Modell unterstellt keine Beteiligungserträge und keine umsatzsteuerpflichtige operative Tätigkeit. Es berücksichtigt einen Anhang; Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften dürfen bei Holdings nicht allein wegen weniger Buchungen unterstellt werden.

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Vom Rechenbeispiel zum konkreten Auftrag

Welche Rückfragen klären wir vorab?

Die Unternehmenszahlen geben eine erste Orientierung. Für ein belastbares Angebot kommt es auch darauf an, wie die Buchhaltung vorbereitet ist und welche Abschlussarbeiten tatsächlich benötigt werden.

  • Vorjahr: Liegen Abschluss und Eröffnungswerte vor und stimmen die Überträge überein?
  • Buchungsstand: Sind alle Belege erfasst, Bankkonten abgestimmt und offene Posten nachvollziehbar?
  • Anlagen und Darlehen: Sind Anschaffungen, Finanzierungen und Gesellschafterkonten dokumentiert?
  • Besonderheiten: Gibt es Beteiligungen, ausländische Geschäftsvorfälle, offene Vorjahre oder eine behördlich gesetzte Frist?

Sie müssen die laufende Buchhaltung dafür nicht abgeben. Wie die Zusammenarbeit bei eigener Buchführung abläuft, erklärt unser Beitrag Lexware Office: Jahresabschluss für UG und GmbH. Notwendige Nacharbeiten stimmen wir zusätzlich ab.

Häufige Fragen zu den Jahresabschluss-Kosten

Wie viel kostet ein Jahresabschluss für eine UG oder GmbH?

Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Maßgeblich sind die Gegenstandswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die jeweiligen Gebühren und der vereinbarte Leistungsumfang. Der Rechner zeigt eine unverbindliche Gebührenorientierung für die ausgewählten Leistungen. E-Bilanz sowie Hinterlegung oder Offenlegung werden gesondert pauschal vereinbart und sind nicht eingerechnet. Auch Auslagen, externe Gebühren und zusätzliche Arbeiten sind nicht enthalten.

Ist der Jahresumsatz zugleich der Gegenstandswert?

Nicht durchgehend. Die StBVV legt je Leistung einen eigenen Gegenstandswert und gegebenenfalls einen Mindestgegenstandswert fest. Für Bilanz und GuV sind die berichtigte Bilanzsumme und die betriebliche Jahresleistung maßgeblich. Steuererklärungen haben andere Bemessungsgrundlagen. Deshalb kann derselbe Umsatz nicht einfach für sämtliche Positionen verwendet werden.

Warum genügen zunächst Umsatz, Bilanzsumme und Ergebnis?

Diese drei Zahlen ermöglichen eine erste Modellrechnung. Nicht bekannte steuerliche Bemessungsgrundlagen werden dafür vereinfacht aus den Eingaben abgeleitet. Der handelsrechtliche Gewinn kann jedoch vom steuerlichen Einkommen oder Gewerbeertrag abweichen; weitere Erträge und Bilanzkorrekturen können relevant sein. Im Rechner können Sie die Annahmen ansehen und bei Bedarf präzisere Werte ergänzen. Maßgeblich bleiben die tatsächlich zutreffenden Gegenstandswerte nach der StBVV.

Muss ich Gebührensätze oder Zehntelsätze selbst auswählen?

Nein. Für die Orientierung sind feste Rechenannahmen hinterlegt. Sie wählen den passenden Leistungsumfang und geben Ihre Unternehmenszahlen ein. Die Berechnungsdetails machen die angesetzten Werte nachvollziehbar. Die Orientierung ist kein verbindliches Angebot; die konkrete Vergütung und zusätzliche Arbeiten stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Sind Angaben unter der Bilanz dasselbe wie ein Anhang?

Nein. Bei berechtigten Kleinstkapitalgesellschaften können die vorgeschriebenen Angaben unter der Bilanz den Anhang ersetzen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt insbesondere von Größenklasse und Tätigkeit ab. Die Rechtsform UG oder eine geringe Buchungszahl genügt nicht. Der Rechner berücksichtigt die Angaben unter der Bilanz in dieser Orientierung bei Bilanz und GuV; daraus folgt keine allgemeine gesetzliche Gebührenfreiheit.

Was verändert die Kosten, wenn ich selbst in Lexware Office buche?

Die selbst geführte Buchhaltung kann als Grundlage für den Abschluss dienen. Vorab prüfen wir das genaue Softwareprodukt, die Datenübergabe und den Buchungsstand. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder unrichtige Vorjahreswerte können zusätzliche Arbeiten auslösen. Maßgeblich sind weiterhin die Gegenstandswerte nach der StBVV; Buchhaltungsnacharbeiten gehören nicht automatisch zu den angezeigten Abschlussgebühren.

Kann ich nach der Berechnung ohne Termin ein Angebot erhalten?

Ja. Nutzen Sie das Jahresabschluss-Anfrageformular. Wir klären die Eckdaten, den Buchungsstand, Besonderheiten und mögliche Fristen per E-Mail. Ein Gesprächstermin ist freiwillig. Die Berechnung selbst löst keinen Auftrag aus und bestätigt keine Übernahme einer Frist.

Berechnungsgrundlage: Steuerberatervergütungsverordnung in der am 19. September 2026 geltenden Fassung mit den seit dem 1. Juli 2025 geltenden Tabellenwerten. Für einen konkreten Auftrag sind die anwendbare Fassung, die zutreffenden Gegenstandswerte und der vereinbarte Umfang zu prüfen.

Amtliche Grundlagen: § 24 StBVV – Steuererklärungen, § 35 StBVV – Abschlussarbeiten, Tabelle A und Tabelle B; § 264 HGB und § 267a HGB zu Anhang und Kleinstkapitalgesellschaften.

Fachlich verantwortlich: WP StB Fabian Klement. Stand: .

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