Gründer-Kanzlei
Verantwortlich: WP StB Fabian Klement
Kolpingstraße 145, 70378 Stuttgart, Deutschland
Holding gründen
Eine Holding kann für Gründerinnen, Gründer und Unternehmer interessant sein, wenn Gewinne reinvestiert, Beteiligungen gehalten, Risiken getrennt oder ein späterer Exit vorbereitet werden soll.
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur. Typischerweise hält eine Muttergesellschaft Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften. Die operative Tätigkeit findet häufig in der Tochtergesellschaft statt, während die Holding Beteiligungen, Vermögen oder strategische Funktionen bündelt.
Für Gründer ist eine Holding vor allem dann interessant, wenn nicht nur ein kleines operatives Geschäft geplant ist, sondern langfristig Beteiligungen, Reinvestitionen, Vermögensaufbau oder ein späterer Verkauf eine Rolle spielen.
Ablauf
Reinvestition, Exit, Risikotrennung, Beteiligungen oder Vermögensaufbau: Die Struktur muss zum Ziel passen.
Häufig werden GmbH oder UG genutzt. Entscheidend sind Kapital, Außenwirkung und spätere Entwicklung.
Die Holding sollte rechtzeitig richtig beteiligt sein. Nachträgliche Umstrukturierungen können steuerlich komplex sein.
Je nach Modell werden Holding und operative Gesellschaft notariell gegründet und im Handelsregister eingetragen.
Finanzamt, Umsatzsteuer, Organschaftsfragen, Leistungen zwischen Gesellschaften und Buchhaltung müssen sauber aufgesetzt werden.
Verträge, Verrechnung, Geschäftsführervergütung, Darlehen und Ausschüttungen sollten dokumentiert und laufend geprüft werden.
Der steuerliche Reiz einer Holding liegt häufig darin, dass Gewinne aus Beteiligungen oder Veräußerungen auf Ebene der Holding unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerlich begünstigt sein können.
Wichtig ist aber: Eine Holding ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Gewinne nicht sofort privat entnommen, sondern innerhalb der Unternehmensgruppe reinvestiert werden sollen.
Bei rein kleinen Tätigkeiten ohne Wachstums-, Beteiligungs- oder Exit-Ziel kann eine Holding unnötig teuer und komplex sein.
Häufige Fragen
Das hängt von Ziel, Kapital, Geschäftsmodell und Exit-Perspektive ab. Bei geplanten Beteiligungen oder Reinvestitionen kann eine frühe Holding sinnvoll sein.
Nein. Beteiligungserträge können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt sein. Die Holding selbst hat aber laufende Steuer- und Erklärungspflichten.
Es entstehen Gründungs-, Notar-, Register-, Buchhaltungs- und Jahresabschlusskosten für mindestens zwei Gesellschaften.
Das ist möglich, kann aber steuerlich komplex werden. Deshalb sollte die Struktur möglichst früh geplant werden.
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