Für UG und GmbH in Deutschland · Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jahresabschluss 2024 oder 2025 dringend benötigt?

Wenn ein Jahresabschluss fehlt, sind zunächst die betroffene Pflicht, der Buchungsstand und konkrete Fristen zu klären. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ordne ich diese Punkte für Ihre UG oder GmbH ein und stimme mit Ihnen die erforderlichen Arbeiten ab.

Jahresabschluss mit Frist anfragen

Persönliche fachliche Einordnung · Digitale Abstimmung auf Deutsch

Zuerst das Anliegen einordnen

Finanzamt oder Bundesamt für Justiz?

Eine Aufforderung zur Abgabe und eine Androhung wegen fehlender Offenlegung betreffen unterschiedliche Pflichten. Nennen Sie deshalb den Absender und die genaue Bezeichnung des Schreibens.

Das Finanzamt fordert Unterlagen an

Hier geht es beispielsweise um Steuererklärungen oder die E-Bilanz. Relevant sind das betroffene Jahr, die angeforderten Unterlagen und der Stand des Verfahrens: Erinnerung, Zwangsgeldandrohung oder bereits ergangene Bescheide. Eine Schätzung ersetzt die Erklärungspflicht nicht.

Erklärungspflichten nach § 149 AO

Das Bundesamt für Justiz schreibt Ihnen

Ein Ordnungsgeldverfahren betrifft die Offenlegung im Unternehmensregister. Mit der Androhung wird grundsätzlich eine sechswöchige Frist ab Zugang gesetzt. Halten Sie das vollständige Schreiben und den Zugangstag bereit. Eine Übermittlung an das Finanzamt erledigt die Offenlegung nicht.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Stand:

Jahresabschluss UG und GmbH: Welche Fristen gelten für 2024 und 2025?

Die Übersicht gilt für kleine, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit Abschlussstichtag 31. Dezember. Aufstellung, Steuererklärungen und Offenlegung sind getrennt zu betrachten.

Allgemeine Fristen ohne individuelle Vorabanforderung oder bewilligte Verlängerung
PflichtJahr 2024Jahr 2025
Aufstellung: grundsätzlich innerhalb von drei Monaten31.03.202531.03.2026
Kleine Gesellschaft: spätestens nach sechs Monaten, wenn ordnungsgemäßer Geschäftsgang30.06.202530.06.2026
Steuererklärungen: ohne steuerliche Beratung31.07.202531.07.2026
Steuererklärungen: mit steuerlicher Beratung30.04.202601.03.2027
Offenlegung bzw. zulässige Hinterlegung31.12.202531.12.2026

Eine längere Steuererklärungsfrist verschiebt die handelsrechtlichen Fristen nicht. Ob bei einer neuen Beauftragung die Frist für beratene Steuerpflichtige greift, klären wir anhand Ihres Falls. Eine bestehende individuelle Frist wird durch die Anfrage nicht verlängert.

Grundlagen: § 264 HGB: Aufstellung, § 325 HGB: Offenlegung und Bayerisches Landesamt für Steuern: Erklärungsfristen. Bei abweichendem Geschäftsjahr, Befreiungen oder Sonderfällen ist eine gesonderte Prüfung nötig.

Vom offenen Abschluss zu einem belastbaren Arbeitsplan

  1. Ausgangslage erfassen

    Sie nennen Gesellschaft, offene Jahre, Buchungsstand und Frist. Dafür müssen noch nicht alle Abschlussunterlagen aufbereitet sein.

  2. Vorarbeiten und Pflichten prüfen

    Ich prüfe Vorjahreswerte, den Buchungsstand und fehlende Unterlagen. Daraus ergibt sich, welche Arbeiten erforderlich sind und in welcher Reihenfolge sie aufeinander aufbauen.

  3. Umfang und Zeitplan vereinbaren

    Sie erhalten ein individuelles Angebot. Erst die bestätigte Beauftragung legt fest, welche Leistungen und gegebenenfalls Fristen übernommen werden.

Für die anschließende Prüfung bereithalten

  • Vollständige Behördenschreiben mit Zugangstag und Frist
  • Letzter Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz; sämtliche offenen Vorjahre
  • Vorläufige Summen- und Saldenliste bzw. Buchungsdaten und Belegstand
  • Bank- und Darlehensstände, offene Posten, Anlagen und relevante Verträge
  • Angaben zu fehlenden Belegen, Beteiligungen und Gesellschafterkonten

Den sicheren Übermittlungsweg vereinbaren wir nach der ersten Anfrage.

Jahresabschluss bei selbst geführter Buchhaltung

Sie buchen mit Lexware Office, sevdesk oder BuchhaltungsButler? Ihre laufende Buchführung kann bei Ihnen bleiben. Export, Zugriff und notwendige Ergänzungen stimmen wir ab. Der Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, einschließlich Holdings und ruhender Gesellschaften, die weiterbestehen sollen.

Zum vereinbarten Auftrag können Bilanz, GuV, Steuererklärungen, E-Bilanz sowie Offenlegung oder Hinterlegung gehören. Den Leistungsumfang zum Jahresabschluss finden Sie hier im Überblick.

Häufige Fragen bei einem dringenden Jahresabschluss

Kann ich einen Jahresabschluss kurzfristig erstellen lassen?

Ob ein kurzfristiger Abschluss fachlich und zeitlich umsetzbar ist, klären wir anhand Ihrer Unterlagen. Entscheidend sind Buchungsstand, offene Vorjahre, Besonderheiten und notwendige Nacharbeiten. Einen Fertigstellungstermin vereinbaren wir erst nach dieser Prüfung. Die Anfrage allein ist noch keine Mandats- oder Fristübernahme.

Mein Jahresabschluss 2024 fehlt noch. Kann ich trotzdem anfragen?

Ja. Nennen Sie alle offenen Jahre und bereits erhaltene Schreiben. Wir prüfen, welche Abschlüsse und Erklärungen fehlen und in welcher Reihenfolge sie bearbeitet werden müssen. Für 2024 sind die hier aufgeführten allgemeinen Fristen bereits abgelaufen; individuelle Fristen oder bewilligte Verlängerungen prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen.

Verlängert ein Steuerberaterwechsel automatisch meine Frist?

Eine neue Anfrage oder ein Beraterwechsel verlängert eine konkret gesetzte Frist nicht automatisch. Ob die Frist für beratene Steuerpflichtige anwendbar ist oder eine Verlängerung beantragt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Die handelsrechtliche Aufstellung und Offenlegung haben eigene Fristen.

Muss ich meine laufende Buchhaltung an die Kanzlei abgeben?

Nein. Sie können weiter selbst buchen. Den Abschlussauftrag und die erforderlichen Ergänzungen vereinbaren wir gesondert. Dafür klären wir Softwareprodukt, Datenexport oder Kanzleizugriff und die Vollständigkeit Ihrer Buchhaltung.

Ist ein Termin Voraussetzung für die Anfrage?

Nein. Sie können das Formular nutzen oder per E-Mail anfragen. Die erste Einordnung und Rückfragen sind per E-Mail möglich. Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung stimmen wir Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan ab.

Wie werden ruhende Gesellschaften oder wenige Buchungen eingeordnet?

Auch fortbestehende ruhende UGs und GmbHs sowie Holdings gehören zu unserem Leistungsbereich. Wenige Buchungen ersetzen allerdings nicht die Prüfung von Vorjahreswerten, Darlehen und Beteiligungen. Insolvenzfälle und Gesellschaften mit laufender oder geplanter Liquidation sind von diesem Angebot ausgenommen.

Ihren Abschluss und die nächsten Schritte fachlich klären

Nennen Sie das offene Jahr, den Buchungsstand und vorhandene Schreiben. Die erste Abstimmung erfolgt per E-Mail.

Jahresabschluss 2024 oder 2025 anfragen

Alternativ: info@gruender-kanzlei.de