Gründer-Kanzlei
Verantwortlich: WP StB Fabian Klement
Kolpingstraße 145, 70378 Stuttgart, Deutschland
Rechtsform & Steuerstatus
Eine der häufigsten Fragen bei der Gründung lautet: Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Die Antwort hat Auswirkungen auf Gewerbesteuer, Anmeldung und laufende Pflichten.
Die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender gehört zu den wichtigsten Entscheidungen einer Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Anmeldung, sondern auch die laufenden steuerlichen Pflichten.
Viele Gründer orientieren sich an ihrer Berufsbezeichnung. Steuerlich kommt es jedoch auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an. Gerade bei Beratern, Coaches, IT-Dienstleistern, Kreativen oder digitalen Geschäftsmodellen entstehen häufig Zweifelsfälle.
Typische freie Berufe sind beispielsweise:
Freiberufler müssen grundsätzlich kein Gewerbe anmelden.
Typische gewerbliche Tätigkeiten sind:
Gewerbetreibende benötigen in der Regel eine Gewerbeanmeldung.
Besonders häufig entstehen Unsicherheiten bei:
Hier kommt es regelmäßig auf die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit an. Eine pauschale Antwort ist häufig nicht möglich.
Der wichtigste Unterschied liegt häufig in der Gewerbesteuer. Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, während Gewerbetreibende gewerbliche Einkünfte erzielen.
Darüber hinaus unterscheiden sich Anmeldung, Kammermitgliedschaften und einzelne Verwaltungsprozesse.
Die Umsatzsteuer wird hingegen unabhängig von der Frage „Freiberufler oder Gewerbe“ betrachtet.
Häufige Fragen
Nein. Die Einordnung hängt von Ausbildung, Tätigkeit und konkreter Ausgestaltung ab.
Grundsätzlich nicht, solange tatsächlich freiberufliche Einkünfte vorliegen.
Ja. Wenn sich die Tätigkeit verändert, kann auch die steuerliche Einordnung neu bewertet werden.
Nutzen Sie den kostenlosen Freiberufler-Selbsttest oder lassen Sie Ihre Tätigkeit individuell prüfen.