Stammkapital und zusätzliche Finanzierung gemeinsam planen
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Davon zu unterscheiden ist der tatsächliche Geldbedarf für Anlaufkosten, Investitionen und den laufenden Betrieb. Legen Sie deshalb fest, welchen Betrag die Beteiligten als Eigenkapital und welche weiteren Mittel gegebenenfalls als Darlehen bereitstellen wollen. Die Einzahlung von Stammkapital ist keine gewöhnliche Betriebsausgabe.
Wer vorhandene Gegenstände, Rechte oder einen bestehenden Betrieb einbringen möchte, sollte die steuerlichen Folgen vor einer verbindlichen Umsetzung prüfen lassen. Eine Sacheinlage ist inhaltlich und formal anders zu behandeln als die Einzahlung von Geld. Zu klären sind Eigentum, Werte und mögliche steuerpflichtige Übertragungen.
Geschäftsführung und Vergütung rechtzeitig abstimmen
Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Vergütungsvereinbarung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Besprechen Sie, wer tatsächlich arbeitet, welche Aufgaben übernommen werden und ab wann eine Vergütung vorgesehen ist. Die gewünschte private Monatsliquidität muss zur finanziellen Leistungsfähigkeit der GmbH passen.
Bei einer Gesellschafter-Geschäftsführung sind insbesondere Angemessenheit, klare Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung wichtig. Bei beherrschenden Gesellschaftern gelten erhöhte Anforderungen an im Voraus getroffene Vereinbarungen. Gesellschaftlich veranlasste Vorteile können als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Deshalb sollten auch variable Vergütung und private Nutzung von Firmenvermögen frühzeitig eingeordnet werden.
Gehalt und Ausschüttung beantworten verschiedene Fragen
Ein Gehalt vergütet eine Tätigkeit; eine Ausschüttung betrifft die Verwendung von Gewinnen. Ausschüttungen mindern das steuerliche Einkommen der GmbH nicht. Eine steuerlich anzuerkennende Tätigkeitsvergütung kann dagegen Aufwand der Gesellschaft sein. Welche Belastung insgesamt entsteht, hängt zusätzlich von der Besteuerung bei der empfangenden Person ab.
Besprechen Sie auch, wie viel Gewinn für Investitionen in der GmbH bleiben soll und ob die Beteiligten unterschiedliche Liquiditätswünsche haben. Der Gesellschaftsvertrag kann für die Gewinnverteilung relevant sein; die konkrete Ergebnisverwendung ist gesondert zu beschließen. Eine pauschale Aussage, Gehalt oder Ausschüttung sei stets günstiger, wäre dafür keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.
Den Entwurf mit klaren wirtschaftlichen Vorgaben vorbereiten
Für die steuerliche Vorbesprechung helfen eine Beteiligungsübersicht, eine einfache Finanzplanung und die Vorstellungen zu Arbeitseinsatz, Vergütung und Gewinnverwendung. Halten Sie auch fest, ob weitere Gesellschaften oder Beteiligungsverkäufe geplant sind. So können mögliche Wechselwirkungen rechtzeitig erkannt werden.
Ich kann als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die steuerlichen Auswirkungen dieser Eckpunkte mit Ihnen einordnen. Rechtliche Vertragsgestaltung, gesellschaftsrechtliche Konfliktregelungen und die Beurkundung gehören in die Abstimmung mit Notariat beziehungsweise entsprechend qualifizierter Rechtsberatung. Ein bereits vorliegender Entwurf kann dabei als gemeinsame Arbeitsgrundlage dienen.
Das können Sie vorbereiten
- Beteiligte, Beteiligungsquoten und vorgesehene Geschäftsführung zusammenstellen.
- Kapitalbedarf und geplante Eigenkapital- beziehungsweise Darlehensfinanzierung skizzieren.
- Gewünschte Vergütung, Arbeitsaufgaben und private Liquidität festhalten.
- Vorhandene Vermögensgegenstände oder Betriebe für eine geplante Einbringung benennen.
- Notarentwurf und offene wirtschaftliche Fragen zum Gespräch mitbringen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Für die steuerliche Gründungsvorbereitung können wir Beteiligungen, Finanzierungsbedarf, geplante Geschäftsführungsvergütung und die wirtschaftlichen Eckpunkte Ihres Notarentwurfs gemeinsam betrachten.
Bringen Sie Ihre konkrete Frage und die verfügbaren Zahlen mit. Im Termin klären wir den passenden Beratungsbedarf und die nächsten Schritte.
Beratungstermin wählenHäufige Fragen
Muss das Geschäftsführergehalt im Gesellschaftsvertrag stehen?
Gesellschaftsvertrag und Vergütungsvereinbarung sind unterschiedliche Regelungsbereiche. Welche Dokumente und Beschlüsse erforderlich sind, ist gesellschaftsrechtlich zu klären; steuerlich sind insbesondere Inhalt, Zeitpunkt und tatsächliche Durchführung der Vergütung relevant.
Kann das Stammkapital den Gewinn der GmbH mindern?
Die Einzahlung von Stammkapital ist keine gewöhnliche Betriebsausgabe. Ob spätere Ausgaben der GmbH abzugsfähig sind, richtet sich nach deren eigenem wirtschaftlichen und steuerlichen Inhalt.
Prüft die Gründer-Kanzlei den Vertrag auch rechtlich?
Die hier beschriebene Vorbesprechung betrifft die steuerlichen und wirtschaftlichen Eckpunkte. Rechtliche Vertragsgestaltung und Beurkundung werden mit dem Notariat beziehungsweise einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung abgestimmt.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben beziehen sich auf den oben genannten Stand. Besondere Voraussetzungen sind im jeweiligen Beitrag erläutert.