Vergleichen Sie das Gesamtpaket
Zum Gehalt gehören nicht nur zwölf Monatszahlungen. Tantiemen, private Fahrzeugnutzung, Versicherungsleistungen und Versorgungszusagen können die Gesamtvergütung erhöhen. Für einen aussagekräftigen Vergleich erfassen Sie sämtliche Bestandteile und berücksichtigen, wie viele Stunden Sie tatsächlich für diese Gesellschaft arbeiten.
Eine operative Vollzeittätigkeit mit Personalverantwortung ist anders einzuordnen als die Verwaltung einer kleinen Beteiligung neben einer anderen Beschäftigung. Vergleichsdaten sollten daher zu Branche, Aufgaben, Umsatz und Beschäftigtenzahl passen. Eine einzelne Internettabelle ersetzt diese Einordnung nicht.
Änderungen rechtzeitig und eindeutig vereinbaren
Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es besonders auf eine zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus geschlossene Vereinbarung an. Ein erst nach erfolgreichem Jahresende beschlossener Bonus für bereits erbrachte Arbeit ist problematisch. Auch eine vereinbarte Vergütung muss tatsächlich entsprechend dem Vertrag durchgeführt werden.
Definieren Sie bei einer Tantieme die Berechnungsgrundlage, den Zeitraum, Fälligkeit und gegebenenfalls eine Begrenzung. Lassen Sie erforderliche Beschlüsse, Vertretungsbefugnisse und mögliche Insichgeschäfte rechtlich prüfen. Steuerliche Angemessenheit und wirksamer Vertrag sind zwei unterschiedliche Prüfpunkte.
Eigenes Rechenbeispiel: Monatsgehalt ist nicht Jahresvergütung
Schematisches Beispiel: Eine Geschäftsführerin erhält monatlich 4.200 Euro. Hinzu kommen 6.000 Euro jährliche Tantieme und ein mit insgesamt 3.600 Euro bewerteter Fahrzeugvorteil. Das betrachtete Paket beträgt damit 60.000 Euro: 50.400 Euro Festgehalt plus 6.000 Euro plus 3.600 Euro. Weitere Zusagen wären zusätzlich zu erfassen.
Die Rechnung sagt noch nicht, ob dieses Paket angemessen ist. Dafür braucht es die Tätigkeit, Vergleichswerte und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie verhindert aber, dass nur der Monatsbetrag beurteilt wird und relevante Nebenleistungen übersehen werden.
Steuerliche Anerkennung und Sozialversicherung getrennt prüfen
Eine gesellschaftlich veranlasste Übervergütung kann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Sie mindert das steuerliche Einkommen der GmbH dann insoweit nicht; zusätzlich sind die Folgen beim Gesellschafter zu prüfen. Ein formal fehlerhafter Vertrag kann weitergehende Risiken auslösen als allein ein überhöhter Betrag.
Der sozialversicherungsrechtliche Status folgt eigenen Regeln. Maßgeblich ist insbesondere die rechtliche Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft, nicht die Berufsbezeichnung. Nach der Deutschen Rentenversicherung sind mindestens 50 Prozent Beteiligung oder eine umfassende gesellschaftsvertragliche Sperrminorität zentrale Kriterien. Zweifelsfälle gehören in die Statusklärung.
Das können Sie vorbereiten
- Anstellungsvertrag und Vergütungsbeschlüsse zusammentragen.
- Festgehalt, Tantieme, Fahrzeug und weitere Zusagen jährlich zusammenrechnen.
- Aufgaben, Zeitaufwand und passende Vergleichsdaten dokumentieren.
- Änderungen vor ihrer Wirkung abstimmen und Zahlungen nachvollziehbar buchen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wir können Ihre Vergütungsbestandteile, Aufgaben und Unternehmensplanung steuerlich einordnen und den Abstimmungsbedarf bei Vertrag und Status bestimmen.
Bringen Sie Ihre konkrete Frage und die verfügbaren Zahlen mit. Im Termin klären wir den passenden Beratungsbedarf und die nächsten Schritte.
Beratungstermin wählenHäufige Fragen
Gibt es ein für jede GmbH zulässiges Geschäftsführergehalt?
Nein. Aufgaben, Verantwortung und wirtschaftliche Verhältnisse bestimmen den Vergleich. Auch die gesamte Vergütung einschließlich Nebenleistungen ist einzubeziehen.
Kann ich mir nach Jahresende rückwirkend einen Bonus beschließen?
Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine klare vorherige Vereinbarung besonders wichtig. Ein rückwirkender Bonus kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch sozialversicherungsfrei?
Nein. Der Status hängt insbesondere von den gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten ab und muss unabhängig von der steuerlichen Behandlung des Gehalts beurteilt werden.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben beziehen sich auf den oben genannten Stand. Besondere Voraussetzungen sind im jeweiligen Beitrag erläutert.