Eine Privatentnahme ist kein Unternehmerlohn als Betriebsausgabe
Als Einzelunternehmer können Sie Geld vom betrieblichen auf Ihr privates Konto übertragen. Eine solche Entnahme mindert Ihren steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht. Sie zahlen sich damit auch kein steuerlich abzugsfähiges Gehalt wie einem Arbeitnehmer. Umgekehrt ist eine private Geldeinlage grundsätzlich kein zusätzlicher steuerpflichtiger Verkaufserlös.
Der Gewinn fließt in Ihre persönliche Einkommensteuerberechnung ein. Weitere Einkünfte und abzugsfähige persönliche Aufwendungen beeinflussen die endgültige Belastung. Beim Gewerbebetrieb kommen die Regeln der Gewerbesteuer hinzu. Wer für die private Lebensführung regelmäßig überweist, sollte diese Beträge daher als Liquiditätsabfluss planen und die Steuerrücklage vorab berücksichtigen.
Eigenes Beispiel: Gleiches Ergebnis, unterschiedliche Bankguthaben
Zwei gewerbliche Einzelunternehmer erzielen in einem vereinfachten, frei entwickelten Vergleich jeweils 52.000 Euro steuerlichen Jahresgewinn. Person A entnimmt im Jahr 20.000 Euro für private Zwecke, Person B entnimmt 38.000 Euro. Die bloßen Geldentnahmen ändern den angenommenen steuerlichen Gewinn von jeweils 52.000 Euro nicht.
Trotz gleicher Gewinnhöhe wäre ihre Einkommensteuer nur bei identischen übrigen Besteuerungsverhältnissen gleich. Beim Bankguthaben unterscheiden sie sich bereits durch 18.000 Euro zusätzliche Entnahmen. Wer diese Differenz mit einer vermeintlich niedrigeren Steuer erklärt, plant falsch. Sachentnahmen, private Nutzungen betrieblicher Gegenstände oder Überentnahmen mit Finanzierungskosten können eigene steuerliche Folgen haben; sie sind vom einfachen Geldtransfer zu unterscheiden.
Die GmbH versteuert ihr eigenes Einkommen
Für 2026 beträgt die Körperschaftsteuer 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und grundsätzlich Gewerbesteuer. Ein genannter Körperschaftsteuersatz allein beschreibt daher nicht die gesamte Belastung. Für die Gewerbesteuer ist insbesondere der kommunale Hebesatz relevant.
Die gesetzlich bereits vorgesehene schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes beginnt erst 2028 mit 14 Prozent; ab 2032 sind 10 Prozent vorgesehen. Diese künftigen Sätze dürfen nicht auf den Gewinn 2026 angewendet werden. Ausschüttungen mindern das zu versteuernde Einkommen der GmbH grundsätzlich nicht. Ein in der Gesellschaft einbehaltener Gewinn ist deshalb nicht von der Gesellschaftsbesteuerung befreit.
Geschäftsführergehalt und Ausschüttung erfüllen verschiedene Zwecke
Ein angemessenes, wirksam vereinbartes und tatsächlich durchgeführtes Geschäftsführergehalt kann bei der GmbH Betriebsausgabe sein. Bei Ihnen ist es grundsätzlich persönlich zu versteuernder Arbeitslohn. Bei beherrschenden Gesellschaftern sind insbesondere klare, im Voraus getroffene Vereinbarungen wichtig. Eine beliebige Überweisung vom Gesellschaftskonto wird durch die Bezeichnung „Gehalt“ nicht automatisch steuerlich anerkannt.
Eine Gewinnausschüttung verwendet dagegen grundsätzlich bereits auf Gesellschaftsebene versteuertes Ergebnis. Bei einem privaten Gesellschafter entsteht regelmäßig eine weitere Besteuerung; Beteiligungshöhe, Tätigkeit und gesetzliche Wahlmöglichkeiten können die Behandlung verändern. Gehalt und Ausschüttung lassen sich deshalb nicht seriös allein anhand eines pauschalen Prozentsatzes vergleichen. Auch Sozialversicherung, Vertragsgestaltung und Liquidität sind in einer Gesamtbetrachtung relevant.
Der private Geldbedarf gehört in jeden Rechtsformvergleich
Wenn Sie den gesamten laufenden Überschuss privat benötigen, hat eine GmbH eine andere wirtschaftliche Wirkung als bei einem langfristigen Aufbau von Kapital für betriebliche Investitionen. Ermitteln Sie daher zuerst ein realistisches privates Monatsbudget. Rechnen Sie anschließend Gesellschaftsteuern, persönliche Steuern, laufende Verwaltungskosten und den geplanten Auszahlungsweg zusammen.
Für die Beratung ist außerdem hilfreich, ob Sie Mittel dauerhaft im Unternehmen belassen möchten, Investitionen vorbereiten oder andere Einkünfte haben. Im Vergleich von UG und GmbH finden Sie ergänzende Gründungsfragen.
Das können Sie vorbereiten
- Jahresgewinn vor privaten Auszahlungen prognostizieren.
- Privaten monatlichen Geldbedarf und weitere Einkünfte aufstellen.
- Bei GmbH den Geschäftsführervertrag und geplante Ausschüttungen bereitlegen.
- Geplante Investitionen und gewünschten Kapitalverbleib dokumentieren.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Ich kann mit Ihnen Gewinnprognose, privaten Geldbedarf und eine geplante Geschäftsführervergütung vergleichen, damit Gesellschafts- und persönliche Steuern gemeinsam sichtbar werden.
Bringen Sie Ihre konkrete Frage und die verfügbaren Zahlen mit. Im Termin klären wir den passenden Beratungsbedarf und die nächsten Schritte.
Beratungstermin wählenHäufige Fragen
Spare ich Einkommensteuer, wenn ich als Einzelunternehmer nichts entnehme?
Der bloße Verzicht auf eine Geldentnahme senkt den laufenden steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht. Eine besondere gesetzliche Begünstigung thesaurierter Gewinne folgt eigenen Voraussetzungen und ist gesondert zu prüfen.
Kann ich Geld aus meiner GmbH wie beim Einzelunternehmen entnehmen?
Geld der GmbH ist Gesellschaftsvermögen. Zahlungen an Gesellschafter benötigen eine tragfähige Grundlage, beispielsweise Gehalt, wirksame Ausschüttung oder Darlehensrückzahlung. Ungeklärte Privatverwendungen können unter anderem verdeckte Gewinnausschüttungen auslösen.
Beträgt die Steuer einer GmbH 2026 insgesamt 15 Prozent?
Nein. 15 Prozent ist der Körperschaftsteuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer kommen grundsätzlich hinzu. Bei einer Ausschüttung ist zusätzlich die Besteuerung auf Gesellschafterebene zu betrachten.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben beziehen sich auf den oben genannten Stand. Besondere Voraussetzungen sind im jeweiligen Beitrag erläutert.