Zuerst Kosten und Nutzungsdauer ermitteln
Abschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung oder AfA, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts. Zum Kaufpreis können beispielsweise Lieferung und notwendige Einrichtung hinzukommen; Preisnachlässe mindern die Kosten. Bei vollem Vorsteuerabzug gehört die abziehbare Umsatzsteuer nicht zur Abschreibungsgrundlage. Ohne Vorsteuerabzug wird sie grundsätzlich Teil der Kosten.
Die lineare AfA verteilt diese Grundlage gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr wird grundsätzlich nach Monaten gerechnet, einschließlich des Anschaffungsmonats. Der Zeitpunkt der Überweisung entscheidet daher nicht allein über den Abschreibungsbeginn.
GWG: 800-Euro-Grenze und selbstständige Nutzbarkeit
Für abnutzbare bewegliche, selbstständig nutzbare Anlagegüter ist nach § 6 Absatz 2 EStG ein Sofortabzug möglich, wenn der maßgebliche Einzelwert höchstens 800 Euro beträgt. Ein eigenständig nutzbarer Bürostuhl ist ein typischer Prüffall. Ob Zubehör selbstständig nutzbar ist, muss dagegen gesondert beurteilt werden.
Grenze und Abzugsbetrag sind zu unterscheiden: Für die GWG-Wertgrenze wird eine enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet, auch wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen dürfen. Bei einer Rechnung über 714 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer beträgt der Vergleichswert 600 Euro. Ohne Vorsteuerabzug können die vollen 714 Euro Aufwand sein. Bei einem Kauf ohne ausgewiesene Umsatzsteuer lässt sich keine fiktive Steuer herausrechnen.
Sammelposten: fünf Jahre statt Einzelabschreibung
Alternativ können selbstständig nutzbare bewegliche Anlagegüter mit maßgeblichen Werten über 250 bis einschließlich 1.000 Euro in einen jahresbezogenen Sammelposten kommen. Dieser wird im Bildungsjahr und in den vier Folgejahren jeweils zu einem Fünftel aufgelöst. Der spätere Verkauf oder Defekt eines einzelnen enthaltenen Gegenstands verändert den Pool nicht.
Die Poolentscheidung gilt einheitlich für die betreffenden Anschaffungen des Wirtschaftsjahres. Sie können deshalb nicht innerhalb derselben Wertgruppe beliebig zwischen Pool und sofortigem GWG-Abzug wechseln. Gegenstände bis 250 Euro können daneben sofort berücksichtigt werden.
Degressive AfA 2026: Zeitraum und Höchstsatz beachten
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Absatz 2 EStG eine degressive AfA. Der feste Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent betragen. Er wird jeweils auf den verbleibenden Buchwert angewendet.
Illustration: Ein Gerät kostet bei vollem Vorsteuerabzug 18.000 Euro netto und hat eine hier unterstellte Nutzungsdauer von zehn Jahren. Linear wären es jährlich 1.800 Euro. Degressiv sind bei ganzjähriger Abschreibung zunächst 5.400 Euro und im zweiten Jahr 3.780 Euro möglich. Bei Anschaffung im Oktober beträgt die erste degressive AfA grundsätzlich 1.350 Euro für drei Monate. Der spätere Wechsel zur linearen Methode ist möglich; der umgekehrte Wechsel nicht.
Die passende Methode mit dem Investitionsplan wählen
Ein schnellerer Abzug verändert vor allem den zeitlichen Verlauf der Gewinnminderung. Er macht eine unnötige Anschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Vergleichen Sie den Liquiditätsbedarf, erwartete Gewinne und den Verwaltungsaufwand. Für bestimmte Computerhardware und Software lässt die Finanzverwaltung eine einjährige Nutzungsdauer zu. Das ist eine gesonderte Regelung und keine Erhöhung der GWG-Grenze.
Das können Sie vorbereiten
- Rechnung mit Nebenkosten, Rabatten und Lieferdatum bereithalten.
- Vorsteuerberechtigung und enthaltene Umsatzsteuer feststellen.
- Selbstständige Nutzbarkeit sowie plausible Nutzungsdauer dokumentieren.
- Anschaffungen des ganzen Jahres vor einer Poolentscheidung vergleichen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wir können Ihre geplanten Anschaffungen anhand von Nutzungsdauer, Vorsteuerabzug und Gewinnentwicklung auf passende Abschreibungsmöglichkeiten prüfen.
Bringen Sie Ihre konkrete Frage und die verfügbaren Zahlen mit. Im Termin klären wir den passenden Beratungsbedarf und die nächsten Schritte.
Beratungstermin wählenHäufige Fragen
Liegt die GWG-Grenze 2026 bei 1.000 Euro?
Der Sofortabzug nach § 6 Absatz 2 EStG reicht weiterhin bis 800 Euro. Die Grenze von 1.000 Euro gehört zum alternativ möglichen Sammelposten.
Sind die 30 Prozent degressive AfA immer zulässig?
Nein. Neben dem begünstigten Gegenstand und Anschaffungszeitraum ist die Grenze des Dreifachen des linearen Satzes einzuhalten. Im ersten Jahr ist grundsätzlich zeitanteilig zu rechnen.
Muss ich für einen Dezemberkauf den ganzen Kaufpreis sofort absetzen?
Nein. Die zulässige Behandlung hängt insbesondere von Gegenstand, Wert und gewählter Methode ab. Eine Monatskürzung gilt bei regulärer AfA, während für GWG und Sammelposten andere Regeln gelten.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Angaben beziehen sich auf den oben genannten Stand. Besondere Voraussetzungen sind im jeweiligen Beitrag erläutert.