Für Buchhaltungsbüros, Bilanz- & Lohnbuchhalter
Steuerberater-Partner für Buchhaltungsbüros.
Sie kümmern sich um die laufende Buchhaltung – wir übernehmen Jahresabschluss, Steuererklärungen und weitere Vorbehaltsaufgaben. Digital, zuverlässig und mit klarer Aufgabenteilung: Ihre Mandanten bleiben Ihre Mandanten.
Bundesweit · vollständig digitale Prozesse · Buchungsdaten auch im DATEV-Format · persönliche Betreuung durch den Berufsträger
Das Prinzip in einem Satz
„Sie machen die Buchhaltung.
Wir übernehmen die Vorbehaltsaufgaben."
- ✓ Klare, respektvolle Aufgabenteilung
- ✓ Keine Übernahme Ihrer Mandate in Ihrem Leistungsbereich
- ✓ Vom Einzelmandat bis zur dauerhaften Kooperation
- ✓ Direkte Abstimmung statt anonymer Großkanzlei
Das Kooperationsmodell: klare Aufgabenteilung
Viele Buchhaltungsbüros und selbständige Bilanzbuchhalter betreuen ihre Mandanten hervorragend in der laufenden Buchhaltung – stoßen aber an die Grenze der nach dem Steuerberatungsgesetz vorbehaltenen Tätigkeiten. Genau dort setzt die Kooperation an: Jeder macht das, was er darf und am besten kann.
Ihr Bereich
Das Buchhaltungsbüro übernimmt z. B.:
- • laufende Finanzbuchhaltung im gesetzlich zulässigen Umfang
- • laufende Lohnbuchhaltung im gesetzlich zulässigen Umfang
- • Belegorganisation und vorbereitende Tätigkeiten
- • laufende Kommunikation mit dem Mandanten im eigenen Leistungsbereich
Unser Bereich
Die Gründer-Kanzlei übernimmt insbesondere:
- • Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen
- • Eröffnungsbilanzen sowie Liquidations- und Aufgabefälle
- • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen
- • Einkommensteuererklärungen und weitere betriebliche Steuererklärungen
- • steuerliche Prüfung und Beratung
- • Kommunikation mit Finanzämtern im steuerberatenden Bereich
- • sonstige nach dem StBerG vorbehaltene Tätigkeiten
Warum eine Kooperation mit der Gründer-Kanzlei?
Mandant bleibt Ihr Mandant
Klare Aufgabenteilung und respektvolle Zusammenarbeit: Sie bleiben zentraler Ansprechpartner Ihres Mandanten für Ihren bisherigen Leistungsbereich.
Digitale Zusammenarbeit
Unterlagen, Buchungsdaten und Abstimmungen laufen digital und effizient – ohne Papierordner und ohne unnötige Wege.
Direkter Ansprechpartner
Keine anonyme Großkanzlei: Sie kommunizieren direkt und persönlich mit dem Berufsträger, der Ihre Fälle bearbeitet.
Flexible Zusammenarbeit
Vom einzelnen Jahresabschluss bis zur dauerhaften Kooperation für einen größeren Mandantenbestand – der Umfang richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Bundesweit möglich
Die Kooperation ist nicht auf einen Standort beschränkt – digitale Prozesse machen die Zusammenarbeit deutschlandweit unkompliziert.
Schnelle Abstimmung
Rückfragen und fehlende Unterlagen klären wir unkompliziert auf kurzem Weg – damit Ihre Fristen und die Ihrer Mandanten halten.
So läuft die Kooperation typischerweise ab
- 1
Unverbindliche Kontaktaufnahme
Sie melden sich mit Ihrem Anliegen – gerne schon mit einem konkreten Fall oder einer Einschätzung Ihres Mandantenbestands.
- 2
Kurze Abstimmung zum Kooperationsmodell
Einzelmandat, laufende Kooperation oder strategische Partnerschaft – wir klären gemeinsam, welches Modell zu Ihrem Büro passt.
- 3
Klare Festlegung der Aufgaben
Wer macht was, bis wann, in welchem System? Die konkrete Mandatierung und die berufsrechtlich notwendige Vertragsgestaltung werden dabei im Einzelfall sauber umgesetzt.
- 4
Digitale Übergabe der Daten
Buchungsdaten (auch im DATEV-Format), Belege und Unterlagen werden digital übergeben – den technischen Weg stimmen wir auf Ihr Büro ab.
- 5
Bearbeitung der Vorbehaltsaufgaben
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt im steuerberatenden Bereich – und halten Sie auf dem Laufenden.
Für wen eignet sich die Zusammenarbeit?
- ✓ Buchhaltungsbüros ohne festen Steuerberater-Partner
- ✓ Selbständige Bilanzbuchhalter mit wachsendem Mandantenbestand
- ✓ Buchhalter, deren bisheriger Steuerberater keine Kapazitäten mehr hat
- ✓ Büros, die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen verlässlich auslagern möchten
- ✓ Dienstleister, die ihren Mandanten eine durchgängige Lösung anbieten möchten, ohne selbst Vorbehaltsaufgaben zu übernehmen
Drei Wege der Zusammenarbeit
Modell 1
Einzelmandat
Übernahme einzelner Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen – ideal, um die Zusammenarbeit an einem konkreten Fall kennenzulernen.
Modell 2
Laufende Kooperation
Regelmäßige Bearbeitung der Vorbehaltsaufgaben für mehrere Mandanten Ihres Büros – mit eingespielten Abläufen und verlässlicher Planung.
Modell 3
Strategische Partnerschaft
Dauerhafte Zusammenarbeit bei wachsendem Mandantenbestand – mit abgestimmten digitalen Prozessen und fester gegenseitiger Erreichbarkeit.
Häufige Fragen zur Kooperation
Übernimmt die Gründer-Kanzlei meine Mandanten?
Nein. Das Kooperationsmodell basiert auf einer klaren Arbeitsteilung: Sie betreuen Ihre Mandanten weiterhin in Ihrem Leistungsbereich, wir übernehmen ausschließlich die steuerberatenden Vorbehaltsaufgaben. Unser Ziel ist eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihrem Büro – nicht die Übernahme Ihres Bestands. Die konkrete Mandats- und Vertragsstruktur wird transparent mit Ihnen abgestimmt.
Kann ich auch nur einzelne Jahresabschlüsse abgeben?
Ja. Vom einzelnen Jahresabschluss oder einer einzelnen Steuererklärung bis zur dauerhaften Kooperation für einen größeren Mandantenbestand ist jeder Umfang möglich.
Ist die Zusammenarbeit bundesweit möglich?
Ja. Durch vollständig digitale Prozesse für Datenübergabe und Abstimmung spielt der Standort Ihres Büros keine Rolle.
Mit welchen Systemen kann zusammengearbeitet werden?
Die Übernahme von Buchungsdaten ist auch im DATEV-Format möglich. Darüber hinaus stimmen wir die technische Zusammenarbeit individuell auf Ihr Büro ab – vom Buchungsdaten-Export bis zum digitalen Belegaustausch.
Kann ich vorab einen konkreten Fall besprechen?
Ja, sehr gerne. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Kooperationsanfrage – am besten gleich mit einem konkreten Fall, an dem wir die Zusammenarbeit durchspielen.
Wer beauftragt die Gründer-Kanzlei?
Die Mandatierung für steuerberatende Vorbehaltsaufgaben wird entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen ausgestaltet – in der Regel beauftragt der Mandant die Kanzlei für diese Leistungen unmittelbar. Die Details klären wir transparent im Rahmen der Kooperationsabstimmung.
Sie suchen einen verlässlichen Steuerberater-Partner für Ihre Mandanten?
Lassen Sie uns unverbindlich prüfen, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann – egal, ob es zunächst nur um einen einzelnen Jahresabschluss oder um eine langfristige Kooperation geht.