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UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Kapital, Außenwirkung, Rücklagenpflicht, Finanzierung und Wachstumszielen. Am Ende erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Grundsatz

Die UG (haftungsbeschränkt) ist der günstige Einstieg mit Rücklagenpflicht. Die GmbH benötigt mehr Kapital, wirkt aber häufig professioneller und flexibler.

Schritt für Schritt

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Wählen Sie jeweils die Antwort, die am besten zu Ihrer Gründungssituation passt.

1. Wie viel Stammkapital steht Ihnen direkt zur Verfügung?

Für die GmbH beträgt das Stammkapital 25.000 €. Bei Gründung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit geringem Kapital gegründet werden.

2. Wie wichtig ist die Außenwirkung gegenüber Kunden, Banken oder Investoren?

Die GmbH genießt in der Praxis häufig eine stärkere Reputation. Die UG (haftungsbeschränkt) wird teilweise als Einstiegsmodell wahrgenommen.

3. Können Sie mit der gesetzlichen Rücklagenpflicht der UG (haftungsbeschränkt) leben?

Eine UG (haftungsbeschränkt) muss grundsätzlich ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind.

4. Planen Sie früh Finanzierung, größere Kunden oder Investoren?

Bei Banken, institutionellen Kunden oder Investoren kann die GmbH von Anfang an vorteilhaft wirken.

5. Wie wichtig ist ein möglichst günstiger Start?

Die UG (haftungsbeschränkt) kann sinnvoll sein, wenn zunächst wenig Kapital vorhanden ist und der Start kostenschonend erfolgen soll.

6. Ist eine spätere Umwandlung in eine GmbH für Sie akzeptabel?

Die UG (haftungsbeschränkt) kann später durch Kapitalerhöhung zur GmbH werden. Dafür sind notarielle Schritte und eine Handelsregistereintragung erforderlich.

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