Was ist eine Kleinstkapitalgesellschaft?
Der Begriff stammt aus § 267a HGB. Eine Kapitalgesellschaft – typischerweise eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH – gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet:
450.000 €
Bilanzsumme
900.000 €
Umsatzerlöse
10
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
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