Kurz erklärt
OSS (One-Stop-Shop) bündelt die USt-Meldungen für betroffene EU-Länder zentral im BZSt-Online-Portal. Relevanz v. a. bei B2C-Fernverkäufen von Waren und bestimmten B2C-Dienstleistungen in andere EU-Staaten.
Wird die EU-weite 10.000-€-Schwelle überschritten (im laufenden oder Vorjahr), ist die USt des Bestimmungslands anzuwenden; OSS erleichtert dann die Abwicklung. Ein freiwilliger Verzicht auf die Schwelle ist möglich.
IOSS betrifft Importsendungen bis 150 € an EU-Privatkunden. B2B-Umsätze fallen nicht unter OSS. Marktplatzfälle können besondere „deemed supplier“-Konstellationen auslösen.