Kurz erklärt
UG (haftungsbeschränkt): Gründung bereits ab 1 € möglich. Jährlich 25 % des (um Verlustvortrag geminderten) Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind. Erst dann (per notarieller Kapitalerhöhung/Eintragung) Umwandlung in die GmbH möglich. Der Rechtsformzusatz „(haftungsbeschränkt)“ ist stets zu führen.
GmbH: Stammkapital 25.000 €, davon mind. 12.500 € bei Gründung einzuzahlen. Keine gesetzliche Rücklagenpflicht; höhere Reputation bei Banken/Partnern. Beide Formen haften mit Gesellschaftsvermögen.