Ergebnis – Tendenz
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Break-Even
—
Vergleich (vereinfachte GuV – vor Einkommensteuer)
| Position | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Effektiver Netto-Umsatz | — | — |
| Vorsteuer auf Einkäufe | — | — |
| Nicht-vst.-fähige Kosten | — | — |
| Ergebnis (Cashflow vor ESt) | — | — |
Vorteil/Nachteil KUR: —
Kurz erklärt
Kleinunternehmer (§ 19 UStG): keine USt-Erhebung, kein Vorsteuerabzug, Hinweis in der Rechnung erforderlich. Umsatzgrenzen: Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 €.
Vorteil bei Endpreisfix im B2C: Brutto = Netto – unter Regelbesteuerung müsste aus dem gleichen Endpreis USt abgeführt werden.
Regelbesteuerung: USt wird erhoben und abgeführt; Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ist abziehbar. Für B2B-Kunden meist neutral (Vorsteuerabzug beim Kunden).
Break-Even: KUR lohnt, solange der Verlust des Vorsteuerabzugs kleiner ist als der USt-Abfluss aus Endpreisfix (bei B2C-Brutto-Preisbindung).
Ohne Gewähr. Diese Entscheidungshilfe ersetzt keine individuelle steuerliche Beurteilung.