Kurz erklärt
Risikotrennung: Wertvolle Vermögenswerte (z. B. IP, Immobilien) können außerhalb der operativen Gesellschaft gehalten werden. Separate Töchter isolieren operative Risiken.
Organisation: Operative/Management‑/Finanzholding – zentrale Steuerung, Finanzierung, Controlling möglich. Flexible Zukäufe/Verkäufe durch Beteiligungstransfers.
Steuern (vereinfachter Überblick): Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen sind bei der Holding i. d. R. zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b KStG; 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben). Gewerbesteuerlich gilt für Dividenden die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG (u. a. ab 15 % Beteiligungsquote). Veräußerungsgewinne sind ebenfalls zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG). Thesaurierung in der Holding verschiebt die Besteuerung auf Gesellschafterebene.
Umsatzsteuer: Nur Management-/operative Holdings, die entgeltliche Leistungen an Töchter erbringen, sind Unternehmerinnen (Vorsteuerabzug). Reine Finanzholdings meist nicht.